Kindertagesstätte Farbenspiel
36137 Großenlüder
E-Mail:
Homepage: www.kitas-grossenlueder.de
Öffnungszeiten:
durchgehend von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr
verbindliche Anmeldung für die Betreuung in einer Kindertagesstätte der Gemeinde Großenlüder
Ummeldung der Betreuungszeiten für den Besuch einer Kindertagesstätte in der Gemeinde Großenlüder
Vergabe erfolgt nach dem Geburtsdatum des Kindes.
Monatliche Kostenbeiträge ab August 2019
Betreuung von Kindern bis zum Schluss des Monats, in dem das zweite Lebensjahr vollendet wurde (Krippenkinder)
- 1-jährige Kinder
Betreuungszeit |
Beitrag |
07:00 – 07:30 Uhr |
15,00 € |
07:30 – 12:30 Uhr |
180,00 € |
12:30 – 15:00 Uhr |
60,00 € |
15:00 – 16:00 Uhr |
30,00 € |
16:00 – 17:00 Uhr |
30,00 € |
Betreuung von Kindern ab Beginn des Folgemonats, in dem das zweite Lebensjahr vollendet wurde bis vor Vollendung des dritten Lebensjahres
- 2-jährige Kinder
Betreuungszeit |
Beitrag |
07:00 – 07:30 Uhr |
14,00 € |
07:30 – 12:30 Uhr |
140,00 € |
12:30 – 15:00 Uhr |
70,00 € |
15:00 – 16:00 Uhr |
28,00 € |
16:00 – 17:00 Uhr |
28,00 € |
Betreuung von Kindern ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt (Befreiung von den Kostenbeiträgen im Umfang von bis zu sechs Stunden täglich!)
- 3-6 jährige Kinder
Betreuungszeit |
Beitrag |
07:00 – 07:30 Uhr |
14,00 € |
07:30 – 12:30 Uhr |
0,00 € |
12:30 – 15:00 Uhr |
42,00 € |
15:00 – 16:00 Uhr |
28,00 € |
16:00 – 17:00 Uhr |
28,00 € |
Nimmt ein Kind bei fester Tagesanmeldung nicht an allen Wochentagen an der Nachmittagsbetreuung teil, so ermäßigen sich die Kostenbeiträge um 20 % für jeden Wochentag, an dem die zusätzliche Nachmittagsbetreuung nicht beantragt wurde.
Werden gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie in einer Tageseinrichtung der Gemeinde betreut, wird für das zweite betreute Kind ein Nachlass von 50 % auf die jeweils festgelegten Kostenbeiträge für die Vormittagsbetreuung, für jedes weitere Kind ein Nachlass von 100 % auf die jeweils festgelegten Kostenbeiträge für die Vormittagsbetreuung gewährt. Vormittagsbetreuung ist die Betreuungszeit von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr. Diese Kostenermäßigung (-befreiung) gilt für den jeweils niedrigeren zu zahlenden Kostenbeitrag, der sich für ein Kind einer Familie ergibt. Der jeweils höchste Kostenbeitrag ist einmal in voller Höhe zu zahlen.
Verpflegungsentgelt
monatlich |
|
Krippen-/U3- und Regelkinder |
73,00 € |
Hortkinder |
90,00 € |
Für Kinder, die nur an bestimmten Wochentagen für die Teilnahme am Mittagessen angemeldet sind, beträgt das monatliche Verpflegungsentgelt 20 % des Entgeltes pro Anmeldetag.