Herzlich willkommen in Großenlüder
Ich begrüße Sie herzlich in der kinder- und familienfreundlichen Gemeinde Großenlüder... weiterlesen
Videoansprache Bürgermeister Werner Dietrich vom 14.01.2021
Informationen über die Corona-Pandemie
Sechste Allgemeinverfügung des Landkreises Fulda zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus im Landkreis Fulda Stand: 30.01.2021
Elternbrief über den Kindergartenbetrieb ab dem 22.02.2021 (17.02.2021)
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der gemeindlichen Kindergärten,
Bundes- und Landesregierungen haben das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie abgestimmt. Das Land Hessen hat in Zusammenhang mit dem Kindergartenbetrieb das folgende als Information zusammengefasst:
Ab dem 22. Februar 2021 sollen daher grundsätzlich wieder alle Kinder in ihre Kita oder Kindertagepflegestelle gehen können. Gleichzeitig bleibt die Empfehlung, in konstanten Gruppen zu betreuen, bestehen.
Für die Kindertagesbetreuung gilt aktuell Folgendes:
- Die Landesregierung bittet alle Eltern eindringlich, Betreuungsangebote bis einschließlich 21. Februar 2021 weiterhin nur zu nutzen, wenn es dringend notwendig ist.
- Auch nach dem 21. Februar wird empfohlen, die Betreuung in Kindertageseinrichtungen in konstanten, voneinander getrennten Gruppen mit möglichst wenig Personalwechsel zwischen den Gruppen durchzuführen. Dadurch kann es zu Einschränkungen im Betreuungsangebot kommen, wenn die personellen oder räumlichen Bedingungen in der Kita es nicht anders zulassen.
- Ab dem 22. Februar 2021 sollen alle Kinder Zugang zur Kindertagesbetreuung erhalten. Gleichzeitig werden Eltern gebeten, die Kindertagesbetreuung weiterhin zurückhaltend zu nutzen und eventuellen Einschränkungen des Betreuungsangebots, die in den Einrichtungen und Tagespflegestellen erforderlich sind, um wirksame Arbeits- und Gesundheitsschutzkonzepte umzusetzen, mit Verständnis zu begegnen.
- Eltern, Fachkräfte und Träger von Kindertageseinrichtungen werden gebeten, den vertrauensvollen Kontakt miteinander zu suchen, um die bestmöglichen Lösungen für alle Beteiligten zu finden.
Ziel dieser Maßnahmen ist, gleichzeitig dem Recht und Bedürfnis von Kindern auf Bildung und Entwicklung gerecht zu werden und den Infektionsschutz und die Situation der Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung so gut wie möglich zu gewährleisten. Zusammen mit den weiteren in allen gesellschaftlichen Bereichen fortgeführten Maßnahmen wollen wir eine erneute Ausbreitung des Coronavirus verhindern und schnellstmöglich Bedingungen erreichen, die die Rückkehr zu einem uneingeschränkten Bildungs- und Betreuungsangebot auch mit Blick auf den Infektionsschutz möglich machen.
Was bedeutet das für Sie, Ihr/e Kind/er in Ihrer Kindertagesstätte der Gemeinde Großenlüder?
Ab Montag, 22.02.2021 besteht für alle Kinder grundsätzlich die Möglichkeit wieder die / ihre Kindertagesstätte in der Gemeinde Großenlüder regelmäßig zu besuchen.
Die Gemeindeverwaltung und die Leitungen / Erzieherinnen handeln nach den Vorgaben des Landes Hessen. So wird am 22.02.2021 grundsätzlich und konsequent die Kinderbetreuung in voneinander getrennten Gruppen durchgeführt, d.h. sowohl für den Vormittag, als auch für den Nachmittag. Das kann in einzelnen Kindertagesstätten zu einer teilweisen Neuordnung der Gruppen bzw. der Nachmittagsbetreuung führen. Gleichzeitig müssen die Arbeitsstunden der Erzieherinnen entsprechend dem neuen, höheren Bedarf angepasst und erhöht werden, hierfür schon jetzt allen Leitungen und Erzieherinnen ein Danke für die Flexibilität und die Bereitschaft, noch mehr Stunden als bisher zu leisten.
Gemeindeverwaltung und den Leitungen / Erzieherinnen der Kindertagesstätten ist bewusst, dass diese Vorgabe der Hessischen Landesregierung auch zu der ein oder anderen Verärgerung führen wird. Aber das Ziel, einen hohen Infektionsschutz für Kinder und Erzieherinnen und in der Folge für uns alle zu erreichen, der Gesundheitsschutz allgemein, die Eindämmung der Pandemie, das Ziel eines niedrigen Inzidenzwertes, all diese Herausforderungen vereinen uns und deshalb sollten wir alle mithelfen, diese zu erreichen.
Um ab dem 22.02.2021 eine geregelte Mittagsverpflegung anbieten zu können, bedarf es dringend um Meldung, wer an der Mittagsverpflegung teilnimmt. Bitte informieren Sie bis Freitag, 19.02.2021 um 10.00 Uhr Ihre Kindertagesstätte, ob Ihr Kind / Ihre Kinder ab Montag wieder an der Mittagsverpflegung teilnehmen.
Weiter Informationen erhalten Sie über die Internetseite des Landes Hessen: www.hessen.de
Wir sind überzeugt, dass wir Schritt für Schritt wieder uns langsam und mit Vorsicht einer gewissen Normalität nähern. Uns ist bewusst, dass diese Corona-Pandemie von Kindern, Eltern, Erzieherinnen und der Gemeindeverwaltung viel abverlangt hat und auch noch abverlangen wird. Doch gemeinsam geht es besser.
Aktuelle Informationen erhalten Sie auch auf unserer Internetseite bzw. der Internetseite der Kindergärten.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Werner Dietrich
Bürgermeister
Aktuelle Informationen für Kita-Eltern (07.01.2021)
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die aktuellen Corona-Entscheidungen der Hessischen Landesregierung sind seit gestern auf der Internetseite www.hessen.de veröffentlicht worden. Für die Kindergärten wurde beschlossen:
Für die Kinderbetreuung bleibe Hessen ebenfalls bei seiner Linie, es solle möglichst nur dann eine Betreuung in Anspruch genommen werden, wenn es eine „dringende Betreuungsnotwendigkeit“ gebe, ergänzte Bouffier und unterstrich: „Nur, wenn jetzt alle möglichst zu Hause bleiben und Kontakte einschränken, haben wir eine Chance, die Infektionszahlen zu senken.“ Kitas sollen zunächst bis zum 31.01.2021 nur in Fällen dringender Betreuungsnotwendigkeiten in Anspruch genommen werden.
Wer Kinder daheim betreut, kann bis zu zehn zusätzliche Tage Kinderkrankengeld je Elternteil geltend machen.
Ein Betretungsverbot, wie es noch im Frühjahr diesen Jahres angeordnet worden war, gibt es nicht.
Zusammenfassend bleibt es auch in der Gemeinde Großenlüder bei der bisherigen Regelung, dass Sie Ihr Kind bei dringender Betreuungsnotwendigkeit in den Kindergarten bringen können, das ist in Ordnung und das gewährleisten wir auch. Ich habe Ihnen das zugesagt und darauf können Sie sich auch verlassen.
Damit es uns möglich ist, eine genauere Planung für den Einsatz der Erzieherinnen vornehmen zu können, bitte ich Sie der Leitung Ihres Kindergartens kurzfristig mitzuteilen, ob und für welchen Zeitraum Sie eine Betreuung für den Monat Januar 2021 benötigen.
Weiterhin werde ich Anfang Februar prüfen, was wir bezüglich der Kindergartengebühr für Sie tun können, für diejenigen, die ihr Kind im Monat Januar 2021 zu Hause betreut haben oder deren Kind nur in geringem Umfang betreut wurde. Zusätzlich werden wir Angebote an die Kinder richten, die im Monat Januar zu Hause sind.
Eine schwierige Zeit. Mit dem Fortschritt, der Anzahl der Impfungen und den höheren Außentemperaturen im späten Frühjahr können wir sicher auch mit einer spürbaren Verbesserung der derzeitigen Lage, der Betreuung Ihrer Kinder und auch Ihrer Entlastung rechnen.
Wie immer finden Sie aktuelle Informationen auf der Internetseite der Gemeinde.
Bis dahin wünsche ich Ihnen und Ihrem Kind / Ihren Kindern das Wichtigste, Gesundheit!
Mit freundlichen Grüßen
Werner Dietrich
-Bürgermeister-
Pressemitteilung der Hessischen Landesregierung zur Verlängerung der Corona-Maßnahmen vom 06.01.2021
Das Schreiben an die an die Erziehungsberechtigten der Kinder in gemeindlichen Kindertagesstätten der Gemeinde Großenlüder vom 14.12.2020 finden Sie hier (Stand 14.12.2020).
Wichtige Informationen zu unseren Öffnungszeiten (Stand 22.10.2020)
Sprechzeiten im Rathaus Großenlüder -Terminvereinbarung wird wieder eingeführt
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund der steigenden Corona-Zahlen wird ab der 44. Kalenderwoche (ab 26. Oktober 2020) der Zugang in das Rathaus nach vorheriger Terminabsprache ermöglicht. Wir bitten Sie persönliche Vorsprachen im Rathaus auf das absolut erforderliche Maß zu begrenzen. Alle Anliegen, die telefonisch oder per Mail geklärt werden können, bitten wir auf diesem Wege an uns heranzutragen, wir kümmern uns um Ihre Anliegen. Bitte melden Sie sich für einen persönlichen Besuch im Rathaus an. -
Es sind weiterhin besondere Einschränkungen und Vorgehensweisen zum Schutze aller einzuhalten:
Das bedeutet, dass
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persönliche Vorsprachen bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind. Setzen Sie sich telefonisch mit unseren Mitarbeitern in Kontakt und vereinbaren einen Termin, Tel: 06648-9500-0. Die Kontaktdaten der einzelnen Mitarbeiter/innen finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde www.grossenlueder.de – Rathaus & Politik oder hier.
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beim Betreten des Rathauses ein Mundschutz zu tragen ist. Halten Sie Abstand und nutzen Sie ein Händedesinfektionsmittel am Rathauseingang. Der Einlass ins Rathaus erfolgt nur mit Termin und nach vorheriger Betätigung der Klingel.
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Besucher des Rathauses dürfen keine Krankheitssymptome aufweisen, in Kontakt zu infizierten Personen stehen oder aus Risikogebieten, Hotspots kommen.
Telefonisch und per Mail sind die Mitarbeiter/innen des Rathauses wie folgt erreichbar
Dienstag, Donnerstag:08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Montag, Mittwoch 08:00 – 12:00 und 15:00 – 18:30 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:30 Uhr, Bürgerbüro: 08:00 – 16:00 Uhr
Bitte tragen Sie durch Einhaltung der genannten Regelungen zu einem gesicherten Ablauf für alle bei.
Vielen Dank!
Werner Dietrich
Bürgermeister
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Internationale Krippenausstellung
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