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Seniorenbeirat

Wie war das mit der Gründung des Seniorenbeirates?

 

In den Jahren 2002/2003 wurde in der Gemeinde über die Bildung einer Seniorenvertretung beraten. Die Gemeindevertreter haben in der Sitzung am 24.09.2003 die Gründung eines Seniorenbeirates und die Geschäftsordnung für dieses Gremium einstimmig beschlossen.

Die Geschäftsordnung basiert auf den §§ 5, 8c und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO). In 9 Paragraphen sind alle wichtigen Punkte für die Bildung und Arbeit des Beirates festgeschrieben. Diese Geschäftsordnung wurde am 22.03.2007 einmal ergänzt bzw. geändert.

Wie arbeitet der Seniorenbeirat, welche Rechte hat er?

 

Der Seniorenbeirat ist unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden. Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.


Der Beirat wird frühzeitig über die geplanten Beschlüsse, die die Belange der älteren Menschen betreffen, informiert. Der Seniorenbeirat hat ein Vorschlagsrecht gegenüber dem Gemeindevorstand in allen Angelegenheiten, die ältere Menschen in der Gemeinde betreffen. Weiterhin wird er zu diesen Vorhaben gehört und erhält in den Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse zu den Tagesordnungspunkten, zu denen er eine Stellungnahme abgegeben hat, ein Rederecht.

 

Bei Fragen zum Seniorenbeirat wenden Sie sich an das Rathaus Großenlüder, Tel.: 06648/95000, Email:

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29. 03. 2024

 

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