Trinkwasser - das Lebensmittel Nummer eins!
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Unser Trinkwasser in der Großgemeinde Großenlüder
Informationen zur Zusammensetzung, zum Härtebereiche und zur Qualität des Trinkwassers in den einzelnen Versorgungsgebieten der Großgemeinde Großenlüder erhalten Sie unter www.wasserqualität-online.de.
Seit dem 01.01.1999 werden die beiden wichtigen Bereiche Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung in dem Eigenbetrieb "Gemeindewerke Großenlüder" gebündelt und nach kaufmännischen Gesichtspunkten geführt. Das Wasserwerk Großenlüder arbeitet hauptsächlich mit eigenem Wasser, welches in Tiefbrunnen gefördert und aufbereitet wird. Von dort gelangt es durch Pumpen in Hochbehälter und wird von dort in das Leitungsnetz der Ortsteile eingespeist. In geringem Umfang beziehen die Gemeindewerke Großenlüder aber auch Wasser von anderen Wasserversorgern, so z. B. für den OT Eichenau von der Gemeinde Bad Salzschlirf oder für die Ortsteile Großenlüder und Bimbach von der RhönEnergie Fulda. Regelmäßige Kontrollen gewährleisten die gute Qualität des Wassers.
Informationen zur Zusammensetzung, zum Härtebereiche und zur Qualität des Trinkwassers in den einzelnen Versorgungsgebieten der Großgemeinde Großenlüder erhalten Sie hier:
Wasserpreise in der Großgemeinde Großenlüder:
Wassergeld (pro cbm): 2,97 €
Grundgebühr Wasser (Zählerart 1): 3,89 € / pro Monat
Kanalbenutzungsgebühren
Schmutzwassergebühr (je cbm Frischwasserverbrauch): 2,76 €
Grundgebühr Schmutzwasser (Zählerart 1): 6,10 € / pro Monat
Gebühr Niederschlagswasser (versiegelte Flächen): 0,28 €/m²
Grundgebühr Niederschlagswasser: 0,05 €/m²
Wasserschutzgebietsverordnung „Tiefbrunnen I Großenlüder und Tiefbrunnen II Bimbach“
vom 28.02.2023.
Im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 18 vom 1. Mai 2023 S. 617 ff. (https://www.staatsanzeiger-hessen.de/dokument/?user_nvurlapi_pi1%5Bdid%5D=10322154&cHash=b4e177cefb&src=redirect) wurde die Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlagen „Tiefbrunnen I Großenlüder und Tiefbrunnen II Bimbach“ in der Gemarkung Oberbimbach der Gemeinde Großenlüder, Landkreis Fulda, zugunsten der Gemeinde Großenlüder vom 28. Februar 2023 verkündet.
Die Verordnung und die Schutzgebietskarten können unter folgendem Link eingesehen werden:
Wasserschutzgebietsverordnung TB 1 Großenlüder und TB II Bimbach vom 28.02.2023
Anlagepläne 1 bis 4 zur Wasserschutzgebietsverordnung vom 28.03.2023
Das Trinkwasser - allgemein
Trinkwasser ist das Lebensmittel Nummer eins. Die Versorgung mit hygienisch stets einwandfreiem Trinkwasser in stets ausreichender Menge ist die unerlässliche Voraussetzung für eine Siedlungstätigkeit, für die Entwicklung von Gemeinden und der landwirtschaftlichen, gewerblichen und industriellen Betriebe.
Die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001) regelt alle Belange unseres Trinkwassers.
Im Sinne dieser Verordnung ist "Trinkwasser" alles Wasser, im ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung, das zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken oder zu den folgenden anderen häuslichen Zwecken bestimmt ist. Dies gilt ungeachtet der Herkunft des Wassers, seines Aggregatzustandes und ungeachtet dessen, ob es für die Bereitstellung auf Leitungswegen, in Tankfahrzeugen, in Flaschen oder anderen Behältnissen bestimmt ist.
Die lokalen Wasserwerke versorgen die Bürger mit klarem, mineralstoffhaltigem guten Trinkwasser. Trinkwasser ist das am besten kontrollierte Lebensmittel.
Zusammensetzung von Trinkwasser
Jedes Wasser eines Wasserwerkes hat je nach den Mineralien des Untergrundes seinen speziellen unveränderbaren Charakter. Unabhängige Labore in allen deutschsprachigen Ländern überprüfen das Wasser nach den gesetzlichen Bedingungen der einzelnen Landesgesetzgeber.
Wasserqualität
Die Anforderungen an die Trinkwasserqualität werden in Deutschland ab dem 1.1.2003 nach der europäischen Trinkwasserrichtlinie die in nationales Recht umgesetzt wurden beschrieben. Die deutsche Verordnung ist bei einigen Regeln und Grenzwerten schärfer gefasst als die Europäische Verordnung. Nach der Trinkwasserverordnung muss das Lebensmittel Trinkwasser einwandfrei – rein - sein hinsichtlich Geschmack, Geruch und Aussehen:
Trinkwasser ist frei von Krankheitskeimen
Trinkwasser ist frei von schädlichen Substanzen
Trinkwasser wird von unabhängigen Instituten analysiert
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