Förderung von Photovoltaikanlagen
Gemeinde Großenlüder fördert die Errichtung von privaten Dach-Photovoltaikanlagen
Antragstellung ab dem 24. Februar 2023 möglich
Förderrichtlinie der Gemeinde Großenlüder zur Förderung von Photovoltaikanlagen
Förderantrag der Gemeinde Großenlüder zur Förderung von Photovoltaikanlagen
Die Gemeinde Großenlüder fördert den Bau von privaten Dach-Photovoltaikanlagen. Hierfür wurde im Rahmen der Haushaltsbeschlussfassung für das Haushaltsjahr 2023 ein Betrag von 20.000 Euro an Fördergeldern zur Verfügung gestellt.
In ihrer letzten Sitzung hat die Gemeindevertretung entsprechende Förderrichtlinien der Gemeinde Großenlüder zur Förderung von Photovoltaikanalagen beschlossen. Diese werden nachstehend veröffentlicht.
Die Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Bekanntmachung, somit am 24. Februar 2023 in Kraft.
Das erforderliche Antragsformular finden Sie ab Freitag, 24.02.2023, 08:00 Uhr hier auf dieser Seite.
Die Antragsformulare sind ebenfalls im Hauptamt der Gemeinde Großenlüder erhältlich.
Die Zuteilung und Bewilligung der Fördergelder erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen prüfungsfähigen Anträge. Es zählt das Datum des Poststempels bzw. des Maileinganges.
Die weiteren Einzelheiten sind den obenstehenden Förderrichtlinien zu entnehmen.
Für Rückfragen steht Ihnen im Rathaus Herr Jürgen Möller unter der Telefonnummer 06648 9500-24 oder per E-Mail unter zur Verfügung.