Flächennutzungsplan und Bebauungspläne online
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- den Flächennutzungsplan bzw. die Änderungen zum Flächennutzungsplan
- die Bebauungspläne der Gemeinde Großenlüder
Flächennutzungsplan und Bebauungspläne der Gemeinde Großenlüder online
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Der Flächennutzungsplan (FNP) ist Teil der kommunalen Bauleitplanung und wird auch als „vorbereitender Bauleitplan“ bezeichnet. Er stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar und regelt für das gesamte Gemeindegebiet die Art der Bodennutzungen.
Bei der Aufstellung des FNP sind die übergeordneten Planungsebenen zu beachten, seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB).
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern für Behörden verbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben oder den Inhalt von Bebauungsplänen gibt. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (Regierungspräsidium Kassel) genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.
Der Bebauungsplan ist das Hauptinstrument zur Gestaltung der gemeindlichen Planungshoheit. Er wird als Satzung erlassen (§ 10 BauGB) und enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung.
Im Bebauungsplan werden mögliche bauliche Nutzungen von allen Grundstücken, die in seinem Geltungsbereich liegen, bestimmt. Festgesetzt wird zum Beispiel, ob auf einem Grundstück ein Wohnhaus, ein Bürogebäude oder ein Gewerbebetrieb (Art der baulichen Nutzung) gebaut werden darf. Außerdem trifft der Bebauungsplan Aussagen darüber, wie hoch neue Gebäude sein dürfen, welche Grundflächen sie haben dürfen und welchen Umfang Freiflächen auf Baugrundstücken haben (Maß der baulichen Nutzung). Die Bebauungspläne bestimmen wesentliche bauplanungsrechtliche Voraussetzungen, unter denen die Bauaufsichtsbehörden für Bauvorhaben Baugenehmigungen erteilen.
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