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Die Kindertagesstätten in der Gemeinde Großenlüder: Sommerferienregelung 2024

29. 04. 2024

Dieses Jahr bieten wir wieder zeitversetzte Ferien in den Kindertagesstätten der Großgemeinde an. Damit stellen wir Betreuungsmöglichkeiten während der gesamten Sommerferien zur Verfügung. Die gemeindlichen und kirchlichen Einrichtungen arbeiten in diesem Punkt eng zusammen.


Das Projekt funktioniert jedoch nur unter dem Motto „Geben und Nehmen“: Sie planen Ihren Urlaub während der Sommeröffnungszeit ihrer Einrichtung und könnten damit den Betreuungsplatz freigeben. Diesen Platz kann ein Kind einer anderen Einrichtung aus der Großgemeinde, dessen Kindertagesstätte zu dieser Zeit aufgrund der Sommerferien geschlossen hat, übernehmen.


Diese Regelung soll besonders in Notfällen eine Betreuung einzelner Kinder in den Ferien ermöglichen. Entscheidend dabei ist jedoch, dass Eltern die Freigabe des Kindergartenplatzes frühzeitig an den/die Leiter/in der Einrichtung melden. Nur wenn genügend freie Plätze zur Verfügung stehen, kann auch das entsprechende Angebot gemacht werden.


Die Sommerferien 2024 werden für die örtlichen Kindertagesstätten wie folgt festgelegt:

  • 15.07.2024 bis einschließlich 02.08.2024 – Sommerferien In der kath. Kindertagesstätte „St. Georgs Abenteuerland“ in Großenlüder, in der Kindertagesstätte in Müs, in der Kindertagesstätte „Zwergenland“ in Kleinlüder sowie in der Kindertagesstätte „Sonnenschein“ in Bimbach

  • 05.08.2024 bis einschließlich 23.08.2024 – Sommerferien in der Kindertagesstätte „Farbenspiel“ und in der Kindertagesstätte „Regenbogen“ in Großenlüder sowie in der kath. Kindertagesstätte „Kinderarche Kunterbunt“ in Bimbach


Sie planen Ihren Urlaub während der Sommeröffnungszeit Ihrer Einrichtung und benötigen den Betreuungsplatz Ihres Kindes während dieser Zeit nicht, möchten diesen Platz somit freigeben? Informieren Sie den/die Leiter/in Ihrer Einrichtung möglichst frühzeitig über Ihre Planungen.


Es ist Ihnen nicht möglich, Ihr Kind während der Schließung Ihrer Einrichtung in den Sommerferien zu betreuen und Sie benötigen während dieser Zeit einen Betreuungsplatz? Melden Sie Ihren Bedarf frühzeitig an den/die Leiter/in der Kindertagesstätte.


Die Leiter/innen melden dann die freien Plätze und den Betreuungsbedarf an die Gemeindeverwaltung. Hier erfolgt die Koordination der Vergabe. Sollte der Betreuungsbedarf größer sein als die verfügbaren Plätze, muss im Einzelfall die Dringlichkeit und Notwendigkeit des Betreuungsbedarfs geprüft werden.


Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den/die Leiter/in Ihrer Einrichtung oder an das Rathaus Großenlüder, Thorsten Keller, Telefon: 06648/9500-52,
E-Mail:


Anmeldevordrucke für die „Freigabe eines Betreuungsplatzes“ bzw. „Anmeldung zur Ferienbetreuung“ können Sie sich hier herunterladen und diese dann im Rathaus Großenlüder oder in der entsprechenden Kindertagesstätte abgeben.


Zur Planung und Organisation der zeitversetzten Ferienregelung muss die „Freigabe eines Betreuungsplatzes“ bzw. die „Anmeldung zur Ferienbetreuung“ spätestens bis zum 02. Juni 2024 erfolgen!

 

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