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Bundestags- und Landratswahl am 24. September 2017 - Wichtige Informationen

Großenlüder, den 20. 09. 2017

Wichtiger Hinweis für Wähler in den Wahllokalen - Ausweispflicht

Entsprechend § 56 Abs. 6 der Bundeswahlordnung, können die Wahlvorstände in den Wahllokalen eine Person zurückweisen, wenn sie sich nicht ausweisen kann oder die zur Feststellung der Identität notwendigen Mitwirkungshandlungen verweigert. Bitte halten Sie daher zur Wahlteilnahme im Wahllokal ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Ausweisdokumente der EU-Mitgliedsstaaten oder elektronischer Aufenthaltstitel) bereit und zeigen dies auf Verlangen des Wahlvorstandes vor.

 

 

Briefwahl

Wer als Briefwähler an der Wahl teilnimmt, sollte den Wahlbrief frühzeitig zum Postversand geben, da nur die Wahlbriefe, die bis zum Wahltag, 18.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung eingehen, an der Auszählung teilnehmen.

Die Wahlbriefe können auch bis zum Wahltag, 18.00 Uhr im Wahlbüro der Gemeinde Großenlüder, St.-Georg-Str. 2, abgegeben werden.

 

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten noch bis Freitag, 22. September 2017, 18.00 Uhr im Rathaus, Wahlamt, St.-Georg-Str. 2, Großenlüder beantragt werden.

 

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, kann der Briefwahlantrag noch bis zum Wahltage, 24. September 2017, 15.00 Uhr gestellt werden.

 

Es ist unbedingt zu beachten, dass Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person nur abgeholt werden können, wenn die Berechtigung zum Abholen durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird.

 

Öffnungszeiten des Wahlbüros

Das Wahlamt der Gemeinde Großenlüder hat aus o. g. Gründen

 

am Freitag, 22. September 2017, von 8.00 bis 18.00 Uhr

am Samstag, 23. September 2017 von 11.00 – 12.00 Uhr und

am Sonntag, 24. September 2017 von 8.00 – 15.00 Uhr

 

geöffnet.

 

 

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

27. 04. 2024

 

Infofilm Großenlüder

Wetter

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