Verabschiedung von Herrn Ernst Schneider
Nach mehr als 18 Jahren im Ortsgericht Großenlüder hatte Ernst Schneider aus gesundheitlichen Gründen beim Amtsgericht Fulda um seine Entlassung aus dem Amt des Ortsgerichtschöffen gebeten. Seit dem 8. September 2005 hatte er sich im Ortsgericht engagiert und sich zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Großenlüder eingebracht. Sein langjähriges ehrenamtliches Wirken haben Bürgermeister Florian Fritzsch und Ortsgerichtsvorsteher Stefan Keller zum Anlass genommen, Ernst Schneider im Rahmen einer Feierstunde im Rathaus offiziell zu verabschieden.
Fritzsch ging bei seiner Begrüßung auf den in der Einladung aufgegriffenen Ausspruch des Schriftstellers, Philosophen und Politikers im alten Rom Marcus Tullius Cicero ein, der gesagt haben soll: „Keine Schuld ist dringender, als die, Dank zu sagen.“ Neben der viele Jahre umfassenden Tätigkeit im Ortsgericht hatte sich Ernst Schneider in der Zeit von 1981 bis 1993 kommunalpolitisch im Gemeindevorstand eingebracht und die Geschicke der Gemeinde unter den Bürgermeistern Rudolf Marka und Helmut Will gestaltet. Sein ehrenamtliches Wirken wurde 1993 mit dem Ehrenbrief des Landes Hessen gewürdigt.
Ortsgerichtsvorsteher Stefan Keller dankte Ernst Schneider für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Er ging auf die vielfältigen Aufgaben und Herausforderungen des Ortsgerichts ein und stellt in diesem Zusammenhang die hohe fachliche Qualifikation der Mitglieder des Ortsgerichtes in den Vordergrund.
Neben der Verabschiedung von Ernst Schneider konnte der Ortsgerichtsvorsteher Herbert Müller aus Kleinlüder als Nachfolger begrüßen. Herbert Müller besitzt von Berufswegen einen hohen Sachverstand und bringt sich nunmehr mit großer Kompetenz im Ortsgericht ein.
Dem Ortsgericht Großenlüder gehören an:
Stefan Keller als Ortsgerichtsvorsteher
Robert Bertocchi als Ortsgerichtsschöffe und 1. Vertreter des Vorstehers
Stefan Bien als Ortsgerichtsschöffe und 2. Vertreter des Vorstehers
Markus Swoboda und Herbert Müller als Ortsgerichtsschöffen
Informationen zum Ortsgericht
Jede Gemeinde in Hessen verfügt über ein Ortsgericht. Die Ortsgerichte haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz und sind aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Hessischen Landesverwaltung - hier: Justizverwaltung - eingebunden.
Für jedes Ortsgericht werden eine Ortsgerichtvorsteherin/ein Ortsgerichtsvorsteher sowie mindestens vier Ortsgerichtsschöffinnen bzw. Ortsgerichtsschöffen bestellt. Alle Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde/der Stadt von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichtes ernannt. Die Amtsdauer beträgt 10 Jahre.
Die Aufgaben sind im Ortsgerichtsgesetz festgelegt und abschließend aufgezählt.
Diese sind:
Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
Erteilung der Sterbefallanzeige an das Amtsgericht
Sicherung des Nachlasses
Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
Schätzungen
Bild zur Meldung: Ortsgericht Großenlüder: Verabschiedung von Ernst Schneider - vorne v. l. n. r.: Herbert Müller und Ernst Schneider - hinten v. l. n. r.: Markus Swoboda, Ortsgerichtsvorsteher Stefan Keller und Bürgermeister Florian Fritzsch - es fehlten: Robert Bertocchi und Stefan Bien
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