Hinweise zum Hutzelfeuer
Traditionsgemäß wird am Wochenende nach Fastnacht das Hutzelfeuer angezündet. Neben mancherlei Bräuchen, die oft von Ort zu Ort verschieden sind, ist das sichtbarste Zeichen dieses Tages das Abbrennen des Hutzelfeuers. Damit dieser jährlich, allseits beliebte Brauch nicht durch die Unvernunft einiger Beteiligter verboten wird, müssen die Verantwortlichen für die Hutzelfeuer folgende wichtige Hinweise beachten.
1. Richtige Abstände:
100 m zu bewohnten Gebäuden, Bundesautobahnen, Naturschutzgebieten, Wäldern
50 m zu Straßen- und Eisenbahntrassen
35 m zu sonstigen Gebäuden
20 m zu Bäumen und Hecken
2. Verbotenen Materialien:
keine Altreifen
kein Plastik und Kunststoff
keine Matratzen und Möbelstücke
kein sonstiger Sperrmüll
kein Altöl, keine Chemikalien
nichts, was starken Rauch oder Qualm verursacht
Diese genannten Materialien gehören in den Hausmüll, Sperrmüll oder zum Sondermüll, in keinem Fall jedoch auf ein Hutzelfeuer.
Grundsätzlich sollten von Privatpersonen keine Gegenstände für die Hutzelfeuer abgelagert werden. Diese illegalen Ablagerungen können Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Abfallgesetz nach sich ziehen.
Veranstaltungen
Nachrichten
Infofilm Großenlüder
Wetter
Klicken Sie hier, um die Inhalte von "wetter-bimbach.de" anzuzeigen. Beim Aufruf gelten abweichende Datenschutzbestimmungen der Webseite "wetter-bimbach.de"