Winterdienst an Gehwegen – Wer muss räumen?
Hat Ihre Straße nur einen Gehweg? Dann stellt sich jedes Jahr wieder die Frage, welcher Anlieger wann mit dem Winterdienst an Gehwegen dran ist.
Für den Räum- u. Streudienst an Straßen mit nur einem Gehweg ist Folgendes zu beachten:
Bei Straßen mit nur einem Gehweg sind die Anlieger beider Straßenseiten im jährlichen Wechsel zum Räum- und Streudienst verpflichtet.
- In Jahren mit ungerader Endziffer, also im Jahr 2023, müssen die Anlieger den Winterdienst durchführen, die ihr Grundstück auf der dem Gehweg gegenüberliegenden Seite haben.
- In Jahren mit gerader Endziffer sind die Anlieger auf der Gehwegseite zum Winterdienst verpflichtet.
Bei der Schneeräumung an Bürgersteigen und Gehwegen müssen diese nicht immer bis zur vollen Breite geräumt werden. Eine Breite von 1,50 m reicht im Normalfall aus.
Die Räum- und Streupflicht gilt täglich von 7.00 bis 20.00 Uhr
Die Straßenreinigungssatzung finden Sie hier.
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