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Heckenrückschnitt und Straßenreinigung

Großenlüder, den 03. 11. 2020

Jetzt ist wieder die Zeit, in der die Garten- und Hausbesitzer ihre Grundstücke für den Winter vorbereiten.

Zu diesen Gartenarbeiten gehört es, dass die Bäume und Hecken zurückgeschnitten werden.

 

Die Gemeinde Großenlüder bittet in diesem Zusammenhang alle Grundstückseigentümer, ihre Anpflanzungen entlang von öffentlichen Straßen und Gehwegen zu überprüfen, ob die Hecken und Bäume in den öffentlichen Verkehrsweg hineinragen. Nach dem Hessischen Straßengesetz dürfen Anpflanzungen aller Art die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigen, insbesondere dürfen auch Verkehrszeichen nicht durch Pflanzen verdeckt werden.

 

Im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer (Kraftfahrer, Radfahrer und Fußgänger) bitten wir alle Grundstückseigentümer die Hecken so zu schneiden, dass ein Überwachsen auf die Straße oder den Gehweg vermieden wird.

 

Auch mussten wir feststellen, dass an einigen Grundstücken der Straßenreinigungspflicht nicht nachgekommen wird, so dass die Straßenrinnen und -einläufe zugewachsen sind. Wir bitten die Eigentümer von Grundstücken (auch unbebauten) in regelmäßigen Abständen die Straßenrinnen und Gehwege entlang ihrer Grundstücke zu säubern.

 

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung.

 

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