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Gemeindevertretung lehnen einstimmig die Pläne zum geplanten ortsnahen Kalksteinabbau (135 m an Wohnbebauung) im OT Müs durch die Fa. ZKW Otterbein GmbH & Co.KG ab

Großenlüder, den 27. 10. 2020

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Großenlüder hat in Ihrer Sitzung am 22. Oktober 2020 dem Antrag der UBL-Fraktion zur Fortführung aller bisherigen Beratungen und Empfehlungen gemeindlicher Gremien zum geplanten ortsnahen Kalksteinabbau im OT Müs durch die Fa. ZKW Otterbein GmbH & Co.KG – hier: Antrag auf Ablehnung des geplanten Kalksteinabbaus bis auf 135 m an die Ortslage Müs, einstimmig zugestimmt, d.h. dieses Vorhaben abgelehnt.

 

Der Beschluss der Gemeindevertretung lautet:

Die Gemeindevertretung lehnt in Anknüpfung und Fortführung der vorherigen Beratungen und Empfehlungen gemeindlicher Gremien – den bis auf 135 m an die Ortslage Müs geplante Kalksteinabbau ab. In diesem Zusammenhang verweisen wir z. B. auf den Beschluss der Gemeindevertretung aus dem Jahr 1987. Dieser Beschluss ist dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, der Regionalversammlung Nordhessen, dem Landrat des Landkreises Fulda, dem Kreistag Fulda, dem Regierungspräsidium Kassel, dem Regierungspräsidenten, Herrn Klüber sowie der Geschäftsleitung der Zement- und Kalkwerke Otterbein GmbH & Co.KG zuzuleiten.

 

Die Begründung im Antrag der UBL-Fraktion lautet:

Die geplante ortsnahe Abbaufläche war in den zurückliegenden Jahrzehnten immer auch als künftige Abbaufläche diskutiert und von den gemeindlichen Gremien abgelehnt worden. In Fortsetzung dieser Ablehnungen durch die gemeindlichen Gremien spricht sich die Gemeindevertretung Großenlüder auch jetzt gegen den bis auf 135 m an die Ortslage Müs geplanten weiteren Kalksteinabbau und damit gegen das geplante Abbaugebiet aus.

Durch den von den Zement – und Kalkwerken Otterbein GmbH und Co.KG im Zuge der Umweltverträglichkeitsprüfung 1995 durch gutachterliche Stellungnahme benannten unkritischen Bereich im Bezug auf Sprengungen von 300 bis 1000 m sowie den im Rahmen eines Bauvorhabens eines Vereins des Ortsteils Müs benannten Sicherheitsbereichs von 300 m hat die Geschäftsleitung sich selbst eigene Grenzen gesetzt.

Der geplante ortsnahe Kalksteinabbau würde sowohl in Bezug auf Anwohnerbelastungen durch Lärm, Emissionen, Staub, Schadstoffe, Erschütterungen als auch für den Ort Müs bezüglich Grundwasserabsenkung zu großen Schäden führen, die es gem. § 1 BImSchG gilt vorbeugend und schützend zu vermeiden.

 

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