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Hohe Kosten und Ratten - Bitte Speiseabfälle und Feuchttücher nicht in der Toilette entsorgen

Großenlüder, den 22. 08. 2019

 

 

 

Abfälle wie z. B. Essensreste, Haushaltschemikalien, Medikamente oder Feuchttücher werden oft in der Toilette oder im Ausguss entsorgt und landen so in der Kanalisation. Welche Folgen diese Entsorgung jedoch hat, ist oft nicht bekannt.

Feste Abfälle, u. a. Feuchttücher, gehören in den Restmüll und dürfen nicht über die Toilettenspülung entsorgt werden. Sie verstopfen die Rohre und Pumpen – auch besonders in den Kläranlagen – und müssen unter hohem Einsatz und kostenintensiv aus dem Wasser gesiebt werden. Das Wasserhaushalts- und das Kreislaufwirtschaftsgesetz verbieten es sogar, solche Abfälle mit dem Abwasser zu entsorgen.

 

Aber auch flüssiger und feuchter Müll wie z. B. Essensreste gehören nicht in die Toilette oder den Ausguss, denn sie setzen sich in den Rohren fest, führen zu Verstopfungen der Rohre und treiben Aufwand und Kosten der Abwasserreinigung in die Höhe. Außerdem sind organische Stoffe aller Art ein gefundenes Fressen für Ratten, die sich immer in den Kanälen aufhalten und dort vermehren. Tellerreste und jegliche Speisereste gehören deshalb in die Biomülltonne.

 

Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, auf die richtige Entsorgung der Abfälle zu achten.

 

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung.

 

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