Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde

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Straßenverkehrsbehörden sind für die Regelung und Überwachung des Verkehrs im öffentlichen Straßenraum zuständig. In Gemeinden liegen bestimmte Aufgaben häufig bei der örtlichen Ordnungsbehörde. 

Typische Aufgaben sind:

  • Anordnungen im Straßenverkehr
  • Erteilung von Erlaubnissen und Genehmigungen
  • Organisation des ruhenden Verkehrs
  • Verkehrssicherheit
  • Genehmigung von Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum

Nachfolgend erhalten Sie weitere Informationen zu Straßensperrungen und Plakatierungen. 

Es gibt verschiedene Arten von Straßensperrungen, die je nach Anlass unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen unterliegen. Dazu zählen:

• Straßensperrungen nach § 32 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO – Diese betreffen Ausnahmegenehmigungen für die Inanspruchnahme öffentlichen Verkehrsraums, beispielsweise für die Aufstellung von Baugerüsten, Baukränen oder Containern.

• Verkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 Abs. 1, 2 und 3 StVO – Diese werden insbesondere bei Aufgrabungen oder sonstigen baulichen Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum erforderlich.

• Verkehrsrechtliche Anordnungen gemäß § 29 i.V.m. § 45 Abs. 1 und 3 StVO – Diese sind vor allem für Veranstaltungen relevant, die den öffentlichen Straßenverkehr beeinträchtigen, beispielsweise bei Polterabenden.

Für alle Arten von Straßensperrungen gilt:
Die Anträge müssen mindestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden, um eine fristgerechte Prüfung und Genehmigung zu gewährleisten. 

Es sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Formular: Antrag Straßensperrung
  • Formular: Einwilligung der Nachbarschaft (nur erforderlich bei Vollsperrungen)
  • Formular: Veranstaltererklärung und Versicherungsnachweis (nur erforderlich bei Veranstaltungen)
  • Ein angepasster Verkehrszeichenplan gemäß § 46 Abs. 6 StVO oder ein Regelplan nach RSA 21

Die Unterlagen können Sie persönlich im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung (Zimmer 10) einreichen, per Post zusenden oder per E-Mail an melody.marasco@grossenlueder.de übermitteln.

Plakatierungen: 

Der Antrag zur Anbringung von Plakaten ist spätestens 14 Tage vor Plakatierungsbeginn einzureichen.