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Niederschrift zur Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenlüder
Am Donnerstag, den 21.08.2025 fan im Bürgerhaus Großenlüder eine öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenlüder statt. Die Niederschrift wird hiermit bekannt gegeben.
Tagesordnung:
1. Einziehung eines Wirtschaftsweges in der Gemarkung Großenlüder
hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und
Erlass einer Satzung zur Einziehung des öffentlichen Wirtschaftsweges
2. 3. Änderung zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 6 "Biogaspark Großenlüder Am Finkenberg“;
hier: Auswertung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen;
sowie: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
3. Pflicht zur Erstellung von Beteiligungsberichten (§123 a HGO)
4. 1. Statusbericht 2025 gem. § 28 GemHVO
5. 1. Änderung des Gebührenverzeichnisses für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Großenlüder (Anlage zu § 3 Abs. 1 der Gebührensatzung)
6. Bedarfsplanung für Kinderbetreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege - Planungszeitraum 01.08.2025 – 31.07.2026
7. Erneute Besetzung eines Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Großenlüder
8. Umsetzung der Empfehlungen des Schlussberichtes 247. Vergleichende Prüfung "Haushaltsstruktur 2024: Städte und Gemeinden II"
9. Antrag der CDU-Fraktion "Interkommunale Zusammenarbeit, IKZ im Bereich Bauhof der Gemeinden Großenlüder, Hosenfeld und Bad Salzschlirf"
10. Anfrage der UBL-Fraktion zu den bisher entstandenen Kosten vom "Runden Tisch ZKW Otterbein"
11. Ankauf einer bebauten Liegenschaft zur Verbesserung der Gehwegsituation entlang der Kreisstraße 110 in Unterbimbach (nicht öffentlich)
1. Einziehung eines Wirtschaftsweges in der Gemarkung Großenlüder
hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und
Erlass einer Satzung zur Einziehung des öffentlichen Wirtschaftsweges
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die zu dem Wegeeinziehungsverfahren in der Gemarkung Großenlüder eingegangenen Stellungnahmen mit Bedenken und Anregungen nach der Vorlage.
Die Wegefläche in der Gemarkung Großenlüder, Flur 1, Flurstück 40, soll unter Beachtung der eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise eingezogen werden.
Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass folgender Satzung:
Satzung über die Einziehung eines öffentlichen Wirtschaftsweges
in der Gemarkung Großenlüder, Flur 1, Flurstück 40
Aufgrund der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert am 16. Februar 2023 (GVBl. I S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Großenlüder in ihrer Sitzung am 21.08.2025 folgende Aufhebungssatzung beschlossen:
§ 1
Folgende öffentliche Wegeparzelle wird eingezogen und steht nicht mehr als öffentliche Wirtschaftswegefläche zur Verfügung:
Gemarkung Großenlüder Flur 1, Flurstück 40
Lage: „Grabberg“
§ 2
Diese Satzung tritt am Tag nach Vollendung der Bekanntmachung in Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Großenlüder, den _____________
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Großenlüder
Florian Fritzsch
Bürgermeister
Beratungsergebnis: 23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n),
0 Stimmenthaltung(en)
2. 3. Änderung zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 6 "Biogaspark Großenlüder Am Finkenberg“;
hier: Auswertung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen;
sowie: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die zu der 3. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 6 „Biogaspark Großenlüder Am Finkenberg“ in der Gemarkung Kleinlüder vorgebrachten Anregungen und Bedenken im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen gemäß der Vorlage.
Die Gemeindevertretung beschließt, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 91 HBO die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen als „Gestaltungssatzung“.
Der Satzungsbeschluss für die 3. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 6 „Biogaspark Großenlüder Am Finkenberg“ in der Gemarkung Kleinlüder ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Beratungsergebnis: 23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n),
0 Stimmenthaltung(en)
3. Pflicht zur Erstellung von Beteiligungsberichten (§123 a HGO)
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht des Gemeindevorstands zur Kenntnis, wonach die Gemeinde Großenlüder über keine Beteiligungen im Sinne des § 123 a Abs. 1 HGO verfügt. Ein Beteiligungsbericht nach § 123 a Abs. 2 HGO wird daher nicht erstellt.
Beratungsergebnis: Zur Kenntnis genommen
4. 1. Statusbericht 2025 gem. § 28 GemHVO
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt den vom Gemeindevorstand abgegebenen nachfolgenden 1. Statusbericht für das Haushaltsjahr 2025 gemäß § 28 GemHVO zur Kenntnis:
1. Ergebnishaushalt
Die Aufwendungen des Ergebnishaushaltes liegen derzeit im Soll (s. Anlage). Gegenüber dem Plan ergeben sich untergeordnete Veränderungen oder Überschreitungen, die jedoch im Rahmen der Gesamtprodukt- bzw. Produktbereichsdeckung aufgefangen werden und dadurch zu keinen echten Überschreitungen führen.
Unter dem Block der Steueraufwendungen werden die Kreis- und Schulumlage sowie die Gewerbesteuerumlage gebucht. Da für die Kreis- und Schulumlage die Zahlen für 2025 vorliegen, wurden die Sollstellungen bis einschließlich Dezember 2025 angeordnet, somit sind die Mittel bereits ausgeschöpft. Die Versorgungsaufwendungen sind ebenfalls ausgeschöpft, da die Versorgungsumlage bereits für das gesamte Jahr 2025 gebucht worden ist. Die Gewerbesteuerumlage wird von der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main quartalsweise mitgeteilt. Bis zum heutigen Tag ist für das 1. Quartal eine Abschlagszahlung erfolgt und gebucht.
Auf der Ertragsseite des Ergebnishaushaltes liegen die Ertragspositionen derzeit im Rahmen der Haushaltsplanung (s. Anlage). Bei den wesentlichen Einnahmen der Gemeinde, Grundsteuer B (Mehreinnahmen: 28.160,38 Euro) und Gewerbesteuer (Mehreinnahmen: 750.591,86 Euro, Stand: 30.06.2025; am 07.07.2025 gab es für einen Gewerbebetrieb eine Erstattung der Gewerbesteuervorauszahlung in Höhe von 93.280,19 Euro; somit belaufen sich die Mehreinnahmen zum Stand 10.07.2025 tatsächlich nur noch auf 657.311,67 Euro), ist der Haushaltsansatz ausgeschöpft, was zu einer Verbesserung der Einnahmesituation führt. Das derzeitige Ergebnis ist jedoch vorsichtig zu behandeln, denn es bleibt abzuwarten, wie in den verbleibenden Monaten die weitere Entwicklung der Gewerbesteuerveranlagung ausfällt. Für den Haushalt 2025 wurde die Gewerbesteuer 2025 vorsichtig berechnet. Die bisherigen Gewerbesteuereinnahmen für das laufende Haushaltsjahr 2025 in Höhe von insgesamt 3.650.591,86 Euro (3.557.311,67 Euro, Stand: 10.07.2025) setzen sich aus den Gewerbesteuervorauszahlungen 2025 in Höhe von 3.283.700,84 Euro (Haushaltsansatz 2025 gemäß Beschlussfassung: 2.900.000,00 Euro) und an Gewerbesteuernachzahlungen für die Vorjahre in Höhe von 363.929,02 Euro (Stand 10.07.2025 270.648,83 Euro) sowie 2.962,00 Euro an Nachzahlungszinsen, Erstattungszinsen und Verspätungszuschlägen zusammen. Die Gewerbesteuervorauszahlungen 2025 haben sich hauptsächlich aufgrund von einem Gewerbebetrieb geändert. Die Konzessionsabgabe der OsthessenNetz GmbH, ein Unternehmen der RhönEnergie Gruppe, beträgt für die Sparte „Strom“ 168.090,06 Euro (ist erst am 03.07.2025 eingegangen und nicht in der Auswertung zum 30.06.2025 enthalten). Für den Bereich „Gas“ erfolgt die Abrechnung der Konzessionsabgabe voraussichtlich erst im September 2025 (hier werden ca. 13.000 Euro erwartet). Voraussichtlich sind hier Mindereinahmen von rund 19.000 Euro zu erwarten.
Bei dem großen Block der Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer sowie der Ausgleichszahlung nach dem Familienleistungsgesetz und der Schlüsselzuweisung des Landes Hessen lässt sich bisher nur eine Aussage über das 1. Quartal treffen. Die Abrechnung für das 2. Quartal erfolgt erst Ende Juli 2025. Für das 1. Quartal 2025 liegen die entsprechenden Positionen über der Steuerschätzung des Hessischen Ministeriums der Finanzen (HMdF) vom Oktober 2024. Der Hessischen Städte- und Gemeindebund hat in seiner Meldung vom 27. Mai 2024 in „HSGB Kompakt“ (Meldung 110/25) über die Ergebnisse der Regionalisierung der Mai-Steuerschätzung für Hessen berichtet und folgende Aussage getroffen: „Die Ergebnisse sind wenig erfreulich, denn die erwarteten Steuereinnahmen steigen bis 2029 deutlich weniger an als bisher prognostiziert. Hintergründe sind die weiter schwache wirtschaftliche Entwicklung, die Erschütterungen der Weltwirtschaft durch die US-Handelspolitik und auch Steuerrechtsänderungen, die sich stark auf die Lohnsteuer (Abbau der kalten Progression) und die Gewerbesteuer auswirken. Es bleibt daher nur ein kleinerer Aufwuchs beim Aufkommen des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer als den beiden wichtigsten steuerlichen Einnahmequellen der Gemeinden.“
Die privatrechtlichen Leistungsentgelte sind bis dato zu 69,64 Prozent ausgeschöpft. Hierzu gehören z. B. die Mieten und Pachten sowie der Holzverkauf aus dem Gemeindewald.
Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte sind bis zu 38,26 Prozent ausgeschöpft. Hierunter fallen u. a. die Gebühren für die Reisepässe und Personalausweise, die Betreuungsgebühren in den Kindertagesstätten sowie die Einnahmen aus der Bereitstellung von Gemeinschaftsräumen. Wie sich die weitere Einnahmesituation für das restliche Jahr entwickelt, bleibt abzuwarten.
2. Außerordentliche Erträge
In den ersten sechs Monaten sind außerordentliche Erträge in Höhe von 28.396,14 Euro gebucht worden. In diesem Betrag ist die Vereinsauflösung des Tourismusvereins Großenlüder in Höhe von 904,04 Euro enthalten. Der größere Anteil an den außerordentlichen Erträgen ergibt sich aus der Veräußerung von beweglichen Anlagenvermögen des Bauhofs in Höhe von 27.492,10 Euro (hier Verkauf des alten Unimogs und des alten ISEKI-Kompaktschleppers mit Anbaugerät).
3. Finanzhaushalt
Die investiven Maßnahmen im Finanzhaushalt liegen zurzeit im Plan. Jedoch ergeben sich untergeordnete Veränderungen oder Überschreitungen, die im Rahmen der Gesamtprodukt- bzw. Produktbereichsdeckung aufgefangen werden und zu keinen echten Überschreitungen führen. Der Gemeindevorstand hat bisher für das Haushaltsjahr 2025 über- und außerplanmäßige Beschlüsse für Maßnahmen im Rahmen der Deckungsfähigkeit gemäß § 100 HGO gefasst.
4. Beschlüsse gem. § 100 HGO
- Erwerb eines Grundstückes mit Gebäuden in der Industriestraße gemäß Beschlussvorlage G13/2025 zur Neugestaltung des gemeindlichen Bauhofs (Beschlussfassung in der Sitzung der Gemeindevertretung am 5. Juni 2025).
5. Kreditaufnahmen
Von den in der Haushaltssatzung 2025 vorgesehenen Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wie auch von den Kreditermächtigungen aus Vorjahren ist bis zum heutigen Tage noch kein Kredit aufgenommen worden.
6. Liquiditätskredite
Zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben musste noch kein Liquiditätskredit in Anspruch genommen werden.
7. Haushaltssperre
Im Haushaltsjahr 2025 wurde keine Haushaltssperre angeordnet. Für die Aussegnungshalle Friedhof Müs (640.000 Euro) ist ein Sperrvermerk enthalten. Die Haushaltsmittel dürfen erst durch Beschluss der Gemeindevertretung freigegeben werden.
8. Auswirkung des Krieges in der Ukraine / konjunkturelle Situation für die Kommunen
Die wirtschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland ist seit dem Jahr 2022 durch eine Phase der Stagnation geprägt. Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie wurden nahtlos abgelöst von erheblichen Belastungen infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Diese haben insbesondere zu Energiepreissteigerungen, Lieferengpässen und Verunsicherungen in der Wirtschaft geführt. Inzwischen ist eine gewisse Stabilisierung eingetreten, insbesondere mit Blick auf die Inflation: Nach Spitzenwerten in den Jahren 2022 und 2023 hat sich die Teuerungsrate im laufenden Jahr wieder spürbar dem Zielwert der Europäischen Zentralbank von rund zwei Prozent angenähert. Gleichwohl haben die Preisentwicklungen der letzten Jahre – etwa im Energie- und Dienstleistungsbereich – auch die kommunalen Haushalte erheblich belastet.
Als Reaktion auf die zunehmenden Investitionsbedarfe im Bereich der öffentlichen Infrastruktur hat der Bundestag noch vor dem Regierungswechsel im Frühjahr 2025 das geplante „Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität“ beschlossen, welches Investitionen von Bund, Ländern und Kommunen ermöglicht. Es umfasst ein Volumen von insgesamt 500 Milliarden Euro, von denen rund 100 Milliarden für Investitionen in Länder und Kommunen vorgesehen sind. Ziel ist es, notwendige Infrastrukturmaßnahmen voranzubringen, ohne die regulären Haushalte zusätzlich zu belasten. Auch wenn die konkrete Ausgestaltung der Mittelverteilung und Förderbedingungen derzeit noch verhandelt wird, besteht auf kommunaler Ebene die berechtigte Erwartung, dass insbesondere Maßnahmen zur Erhaltung und Modernisierung kommunaler Straßen, Wege, Kindertagesstätten oder Gemeinschaftseinrichtungen wie auch für die Digitalisierung künftig durch eine unkomplizierte Mittelbereitstellung gefördert werden können.
Die Gemeinde Großenlüder verfolgt diese Entwicklung mit großem Interesse und bereitet sich darauf vor, künftig wichtige Infrastrukturmaßnahmen mit größerem finanziellen Spielraum angehen zu können. Unabhängig davon konnten bereits erste Projekte mit Hilfe bestehender Förderinstrumente realisiert werden. So wurde erfolgreich eine Förderung zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf moderne LED-Technik eingeworben. Dieses Projekt leistet nicht nur einen Beitrag zur Reduktion des Energieverbrauchs und der Betriebskosten, sondern trägt auch zum Natur- und Umweltschutz bei, mindert die Lichtverschmutzung und erhöht das subjektive Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum. Mit der Umsetzung soll bestenfalls in diesem Jahr begonnen werden. Schrittweise soll die Beleuchtung der mehr als 1.000 Lichtpunkte ausgetauscht werden. Ziel ist es, in den Abend- und Nachtstunden eine dauerhafte Beleuchtung unter Berücksichtigung der verkehrlichen Bedeutung wie auch des Umfeldes zu erhalten.
Ein weiteres zukunftsweisendes Vorhaben ist die geplante Zentralisierung des gemeindlichen Bauhofs, für die mit dem Erwerb einer gewerblichen Immobilie in der Industriestraße in Großenlüder eine wichtige Grundlage geschaffen wurde. Ziel ist es, an einem gemeinsamen Standort moderne Arbeitsbedingungen, effiziente Abläufe und logistische Vorteile zu bündeln. In diesem Zusammenhang werden derzeit auch Gespräche mit der Nachbargemeinde Bad Salzschlirf geführt, um mögliche Formen der interkommunalen Zusammenarbeit auszuloten und Synergien zu erschließen.
Trotz dieser positiven Ansätze bleibt die Haushaltslage angespannt. Das derzeitige Defizit macht deutlich, dass weiterhin sorgfältig zwischen notwendigen Investitionen und wünschenswerten Vorhaben unterschieden werden muss. Zur Unterstützung dieses Abwägungsprozesses hat die Arbeitsgruppe „Haushaltskonsolidierung“ ihre Arbeit aufgenommen, die die Verwaltung bei der strukturellen Konsolidierung begleitet und Maßnahmen zur Ausgabensteuerung empfiehlt.
Insgesamt zeigt sich, dass unsere Gemeinde auch unter schwierigen Rahmenbedingungen aktiv an der nachhaltigen Entwicklung ihrer Infrastruktur arbeitet. Mit Augenmaß, strategischer Planung und der Bereitschaft zur Kooperation werden wichtige Zukunftsprojekte angestoßen – mit dem Ziel, die Lebensqualität vor Ort dauerhaft zu sichern und zu stärken.
9. Einbeziehung von produktorientierten Zielen und Kennzahlen
Es sind noch keine produktorientierten Ziele und Kennzahlen definiert. Die Arbeitsgruppe „Haushaltskonsolidierung“ hat es sich jedoch zur Aufgabe gemacht, erste Ziele und Kennzahlen im Zuge der Überprüfung der Teilhaushalte und der jeweiligen Produkte zu erarbeiten, welche im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2026 schon integriert werden könnten.
10. Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde aus dem Finanzstatusbericht
Der Finanzstatusbericht nach dem Haushaltsplan 2025 schließt mit einem Indikatorwert von 60 (Status: gelb). Die fehlenden Prozente ergeben sich aus dem geplanten ordentlichen Ergebnis je Einwohner für 2025 (30 von 40) und der geplanten Differenz aus Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit und ordentlicher Tilgung (0 von 30). Bezieht man die aktuelle überaus positive Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen 2025 (+750.591,86 Euro bzw. +657.311,67 Euro, Stand 10.07.2025) und der Grundsteuer B (+28.160,38 Euro) mit ein, erreicht der Finanzstatusbericht dennoch nicht die volle Punktzahl, der Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit ist weiterhin noch negativ.
Beratungsergebnis: Zur Kenntnis genommen
5. 1. Änderung des Gebührenverzeichnisses für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Großenlüder (Anlage zu § 3 Abs. 1 der Gebührensatzung)
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt nachfolgende 1. Änderung des Gebührenverzeichnisses für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Großenlüder (Anlage zu § 3 Abs. 1 der Gebührensatzung):
Artikel 1
Gebührenverzeichnis
Nr. | Beschreibung | Gebühr |
1 | Personalgebühren | Je 15 Minuten |
1.1 | Brand- und allgemeine Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft | 6,60 € |
1.2 | Brandsicherheitsdienst je Einsatzkraft | 6,60 € |
|
|
|
2 | Fahrzeuggebühren | Je 15 Minuten |
2.1 | Einsatz-/Kommandowagen/Personenfahrzeuge |
|
| Einsatzleitwagen (ELW) | 14,00 € |
| Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) | 12,00 € |
|
|
|
2.2 | Tragkraftspritzenfahrzeug/Kleinlöschfahrzeuge |
|
| Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser (TSF-W) | 20,00 € |
|
|
|
2.3 | Löschgruppenfahrzeuge |
|
| LF 10/6 | 17,00 € |
| MLF | 37,00 € |
|
|
|
2.4 | Tanklöschfahrzeuge |
|
| TLF 16/25 | 29,00 € |
|
|
|
2.5 | Hilfeleistungsfahrzeuge |
|
| HLF 20 | 50,00 € |
| StLF | 50,00 € |
|
|
|
2.6 | Gerätewagen |
|
| Gerätewagen Logistik (GW-L) | 18,00 € |
| Gerätewagen Gefahrgut (GW-G) | 18,00 € |
|
|
|
3 | Gebühren für besondere Leistungen |
|
3.1 | Falschalarm Brandmeldeanlage | 600,00 € pauschal |
3.2 | Falschalarm aufgrund von Kommunikationsmitteln mit automatischer Ansage oder Anzeige, die keine Brandmeldeanlagen sind |
|
3.3 | Falschalarm aufgrund von Meldungen von Sicherheitsunternehmen oder anderen Personen, die im Auftrag der Eigentümerin, des Eigentümers, der Besitzerin oder des Besitzers tätig werden |
|
|
|
|
4. | Missbräuchliche Alarmierung |
|
| Gebühren für die missbräuchliche Alarmierung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 2 Nr. 2 der Satzung werden nach ausgerückten Fahrzeugen und Zeit-, Material- sowie Personalaufwand gemäß Gebührenverzeichnis berechnet. |
|
5 | Gebühren in sonstigen Fällen |
|
| Für besondere, nicht in der Gebührensatzung aufgeführte Leistungen, werden die Gebühren nach ausgerückten Fahrzeugen und dem tatsächlichen Zeit-, Material- und Personalaufwand gemäß Gebührenverzeichnis berechnet. |
|
6 | Kosten für den Einsatz von Fremdpersonal und -gerät, Ölbinde-, Säurebinde und Schaummitteln, Entsorgung und Auslagen |
|
| Für die entstehenden Aufwendungen, etwa für den Einsatz von Personal und Geräten von Dritten, werden die der Gemeinde in Rechnung gestellten Beträge nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 der Satzung zugrunde gelegt. |
|
7 | Gebühren für gesonderte Leistungen des vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes nach § 1 Abs. 2 der Satzung |
|
| Die Gebühren für gesonderte Leistungen des vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes werden nach ausgerückten Fahrzeugen und Zeit, Material- sowie Personalaufwand gemäß Gebührenverzeichnis berechnet. |
|
Artikel 2
Die 1. Änderung zum Gebührenverzeichnis für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Großenlüder (Anlage zu § 3 Abs. 1 der Gebührensatzung) tritt mit dem Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Das Gebührenverzeichnis wird hiermit ausgefertigt
Großenlüder, den __________________
Der Gemeindevorstand
Florian Fritzsch (Siegel)
Bürgermeister
Es wird hiermit bestätigt, dass der Inhalt dieses Gebührenverzeichnisses mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Großenlüder, den __________________
Gemeindevorstand
Florian Fritzsch (Siegel)
Bürgermeister
Beratungsergebnis: 23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n),
0 Stimmenthaltung(en)
6. Bedarfsplanung für Kinderbetreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege - Planungszeitraum 01.08.2025 – 31.07.2026
Beschluss:
Die Gemeindevertretung stellt die vom Gemeindevorstand vorgelegte Bedarfsplanung für Kinder-betreuungsplätze in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege der Gemeinde Großenlüder – Planungszeitraum vom 01.08.2025 bis 31.07.2026 – fest.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Planung im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen umzusetzen.
Beratungsergebnis: 23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n),
0 Stimmenthaltung(en)
7. Erneute Besetzung eines Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Großenlüder
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, Herrn Markus Swoboda, wohnhaft in Großenlüder, erneut als Schöffen für das Ortsgericht vorzuschlagen. Der Vorschlag soll dem Amtsgericht Fulda zur Ernennung für die Dauer von zehn Jahren unterbreitet werden.
Beratungsergebnis: 23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n),
0 Stimmenthaltung(en)
8. Umsetzung der Empfehlungen des Schlussberichtes 247. Vergleichende Prüfung "Haushaltsstruktur 2024: Städte und Gemeinden II"
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Stellungnahme zum Schlussbericht der 247. Vergleichenden Prüfung „Haushaltsstruktur 2024: Städte und Gemeinden II“ entsprechend der Vorlage.
Beratungsergebnis: 24 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n),
0 Stimmenthaltung(en)
9. Antrag der CDU-Fraktion"Interkommunale Zusammenarbeit, IKZ im Bereich Bauhof der Gemeinden Großenlüder, Hosenfeld und Bad Salzschlirf"
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, mit den Nachbargemeinden Bad Salzschlirf und Hosenfeld Gespräche aufzunehmen, um deren grundsätzliche Bereitschaft sowie die Machbarkeit einer Interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich Bauhof vorzuschlagen und gemeinsam zukunftsfähig zu entwickeln. Insbesondere soll geklärt werden, ob Interesse an einer gemeinsamen Bauhofstruktur besteht, welche Anforderungen oder Bedarfe seitens der Nachbargemeinden bestehen und welche möglichen Synergien durch eine Zusammenarbeit erzielt werden könnten.
Die Ergebnisse der Gespräche sollen der Gemeindevertretung zur weiteren Beratung vorgelegt werden.
Beratungsergebnis: 24 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n),
0 Stimmenthaltung(en)
10. Anfrage der UBL-Fraktion zu den bisher entstandenen Kosten vom "Runden Tisch ZKW Otterbein"
Beschluss:
Der Gemeindevorstand beantwortet die Anfrage der UBL-Fraktion vom 19.07.2025 wie folgt:
Wie hoch belaufen sich die bisher entstandenen Kosten zur Durchführung des „Runden Tisch ZKW Otterbein / Tieferlegung und Erweiterung des Steinbruchs“ seit dessen Bestehen?
Die Durchführung eines „Runden Tisches“ im Vorfeld der Beantragung einer Erweiterung und Tieferlegung des bestehenden Gewinnungsbereichs des Steinbruchs der Zement- und Kalkwerke Otterbein GmbH & Co. KG (ZKW Otterbein) mit der Beauftragung des Unternehmens GPG Gesellschaft für Planungs- und Genehmigungsmanagement mbH, Fulda, für eine externe Moderation fußt auf einer Beschlussfassung im Gemeindevorstand.
In den Jahren 2021 bis 2023 erfolgte ein kontinuierlicher Austausch zwischen der Geschäftsführung der ZKW Otterbein und der Gemeinde Großenlüder. Auf der Grundlage dieses Dialogs wurde die Verständigung erzielt, noch einmal einen Versuch zu unternehmen, um Lösungen für die bestehenden Konflikte im Vorfeld des angestrebten Zulassungsverfahrens zur Erweiterung und Vertiefung des Gewinnungsbereiches zu finden. Für die inhaltliche Auseinandersetzung wurde erneut das Format eines „Runden Tisches“ mit maximal 20 Beteiligten gewählt. In der organisatorischen Vorbereitung fand eine Verständigung dahin gehend statt, dass der „Runde Tisch“ als Prozess in Anlehnung an eine Mediation zu verstehen ist. In die Vorbereitungen für das angestrebte Verfahren waren sowohl die in der Gemeindevertretung vertretenen Fraktionen wie auch die Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinitiative „Pro Lebensraum Großenlüder e. V.“ eingebunden. Im Vorfeld der konstituierenden Sitzung des Runden Tisches wurde mit allen beteiligten Gruppierungen ein Planungsgespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der GPG Gesellschaft für Planungs- und Genehmigungsmanagement mbH, Fulda, zur Verständigung über die Zielsetzung des „Runden Tisches“ durchgeführt.
In der Sitzung des Gemeindevorstandes am 8. Mai 2023 stand die Durchführung des „Runden Tisches“ zur Beratung und Beschlussfassung auf der Tagesordnung. Die Beschlussfassung zur Durchführung des „Runden Tisches“ erfolgte im Gemeindevorstand einstimmig.
Für das gut zwei Jahre andauernde Verfahren sind unter Berücksichtigung der organisatorischen Vorbereitungen wie auch der insgesamt 16 durchgeführten Sitzungen summa summarum Kosten in Höhe von 65.163,54 Euro entstanden. Für die extern beauftragte Moderation durch Vertreterinnen und Vertreter der GPG Gesellschaft für Planungs- und Genehmigungsmanagement mbH, Fulda, wurden in diesem Zeitraum Gelder in Höhe von 59.659,79 Euro verausgabt. Darüber hinaus wurde der Vortrag zur hydrogeologischen Situation durch einen mit der hydrogeologischen Erkundung im Bereich des Steinbruchs und des Ortsteils Müs vertrauten Experten der ZKW Otterbein am 26. Oktober 2023 von einem durch die Gemeinde beauftragten Gutachter mitverfolgt und mit einer gutachterlichen Stellungnahme begleitet. Hierfür wurden Kosten in Höhe von insgesamt 5.503,75 Euro fällig.
Bereits im Zuge der Beauftragung der GPG Gesellschaft für Planungs- und Genehmigungsmanagement mbH, Fulda, wurde darauf hingewiesen, dass auf der Grundlage der Konzeptionierung des „Runden Tisches“ lediglich eine Kostenschätzung vorgelegen hatte. Aufgrund der sich ergebenen inhaltlich kontroversen Auseinandersetzungen in den ersten Sitzungen des „Runden Tisches“ musste die ursprünglich verfolgte Zielsetzung, den „Runden Tisch“ in sechs bis maximal acht Wochen noch vor der Sommerpause im Jahr 2023 zu einem Abschluss zu bringen, aufgegeben werden. Vielmehr war im weiteren Verlauf hinzunehmen, dass avisierte Termine zur Unterzeichnung einer Abschlussvereinbarung kurzfristig aufgegeben werden mussten, um zusätzliche Beratungs- und Bearbeitungsphasen zu ermöglichen. Der „Runde Tisch“ konnte daher erst mit Unterzeichnung der Abschlussvereinbarung am 24. März 2025 und damit mehr als 20 Monate nach seiner Konstituierung seine Arbeit beenden.
Im Gemeindevorstand bestand in diesem Zeitraum durchgehend Konsens darüber, dass der konstituierte und durchgeführte „Runde Tisch“ ein geeignetes und sinnvolles Instrument war, um angesichts der verhärteten Positionen zwischen den beteiligten Akteuren einen konstruktiven Dialog zu ermöglichen. Die neutrale Moderation durch externe Fachleute wurde als zwingend notwendig erachtet, um überhaupt wieder eine Gesprächs- und Verständigungsbasis zu schaffen. Im Verlauf des Prozesses zeigte sich, dass der ursprünglich kalkulierte zeitliche und finanzielle Rahmen – ausgehend von einem Zeitraum von sechs bis acht Wochen – deutlich überschritten werden musste, um dem komplexen Konfliktfeld angemessen Rechnung zu tragen und alle Beteiligten einzubeziehen. Der Gemeindevorstand war sich dieser Entwicklung bewusst und teilte die Einschätzung, dass ein Abbruch des Verfahrens allein aus Kostenaspekten – insbesondere auch mit Blick auf das bereits eingebrachte ehrenamtliche Engagement – nicht sachgerecht gewesen wäre. Gleichzeitig ist rückblickend festzuhalten, dass es seitens der Verwaltung versäumt wurde, eine erneute Beschlussfassung zur Anhebung des ursprünglich beschlossenen Kostenrahmens (zunächst 15.000 Euro (netto), später weitere 20.000 Euro) auf Grundlage der tatsächlichen Entwicklungen und des gestiegenen Aufwands herbeizuführen. Die Abrechnung der Leistungen durch den externen Dienstleister erfolgte auf Basis des jeweils erbrachten Aufwands, der aufgrund der individuellen Anforderungen einzelner Sitzungen erheblich variierte. Die Gesamtkosten in Höhe von 59.659,79 Euro für die Moderation lagen somit über dem formal beschlossenen Budgetrahmen. Im Bewusstsein, dass ausreichend Haushaltsmittel grundsätzlich zur Verfügung standen und die Fortführung des Prozesses inhaltlich gerechtfertigt war, wurde das Verfahren gleichwohl weitergeführt. Dieser Umstand wird im Rahmen der vorliegenden Beantwortung transparent dargelegt.
Die Geschäftsführung der ZKW Otterbein hatte in einer öffentlichen Informationsveranstaltung im 4. Quartal 2019 angekündigt, zur Sicherung des Fortbestandes des Betriebs und der regionalen Versorgung mit dessen Produkten eine Erweiterung und Tieferlegung des Kalksteintagebaus auf einer Fläche mit einer Größe von 6,5 ha für den Abbau der oberflächennahen Lagerstätten umsetzen zu müssen. Die Gemeindevertretung hat diesem Umstand im Rahmen der jeweiligen Beschlussfassung über den gemeindlichen Haushalt in den vergangenen Jahren dahin gehend Rechnung getragen, dass entsprechende Haushaltsmittel für die Begleitung der Bestrebungen des Unternehmens zur Verfügung gestellt worden sind. Die entsprechenden Haushaltsansätze in den Jahren ab 2022 basieren auf einer Beschlussfassung in der Gemeindevertretung, die vorsah, „auskömmliche Finanzmittel für Rechtsbeistand und Ingenieurberatungen bereitzustellen“. Für die Jahre 2022 bis einschließlich 2025 sind Haushaltsmittel für „Aufwendungen für Sachverständige, Rechtsanwälte und Gerichtskosten“ in Höhe von mehr als 200.000 Euro und Haushaltsmittel für „Aufwendungen für andere Beratungsleistungen“ in Höhe von weiteren 90.000 Euro aufgenommen worden. Mit diesen Haushaltsmitteln sind beispielsweise auch die umfangreichen Untersuchungen der Böden im Bereich Großenlüder, Uffhausen und Müs auf Schwermetallbelastungen beglichen worden wie auch die rechtsanwaltliche und fachliche Begleitung des seitens der ZKW Otterbein beantragten Genehmigungsverfahrens zur emissionsarmen und ressourcenschonenden Zementproduktion.
Vor Ausschluss der Öffentlichkeit hat Herr Bürgermeister Fritzsch gemäß § 26 Abs. 2 der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Großenlüder eine „Persönliche Erklärung“ abgegeben.
11. Ankauf einer bebauten Liegenschaft zur Verbesserung der Gehwegsituation entlang der Kreisstraße 110 in Unterbimbach
Beschluss:
Die Beratung und Beschlussfassung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Die Gemeindevertretung stimmt dem Ankauf des Grundstücks in der Gemarkung Unterbimbach, Flur 10, Flurstück 49/1, mit einer Größe von 148 m² zu dem in der Vorlage genannten Kaufpreis auf der Grundlage des notariellen Vertragsentwurfes des Notars Marc-Oliver Reinhard, Großenlüder, vom 22. Juli 2025 zu.
Die Gemeindevertretung beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung der Haushaltsmittel gemäß § 100 HGO zum Erwerb des Grundstücks inklusive anfallender Nebenkosten (Notarkosten mit Grundbucheintrag und Grunderwerbssteuer) gemäß der in der Erläuterung genannten Haushaltsstellen.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den Förderantrag beim Landkreis Fulda auf der Grundlage der Richtlinie für die Gewährung von Zuweisungen zur „Förderung der Innenentwicklung“ mit der neuen Kostenstruktur für den Ankauf der Liegenschaft wie auch des notwendigen Abbruchs des Gebäudes zu aktualisieren und beim Kreisausschuss einzureichen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen am Kaufvertrags-Entwurf vorzunehmen.
Beratungsergebnis: 22 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n),
0 Stimmenthaltung(en)
gez. Jürgen Möller gez. Norbert Printz
Schriftführer Vorsitzender