4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Mischgebiet „Schlitzer Straße / Tiefenfurter Weg“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Großenlüder hat in ihrer Sitzung am 05.06.2025 den Beschluss zur Aufstellung der 4. Ändeurng des Bebauungsplanes Nr. 17 „Schlitzer Straße / Tiefenfurter Weg“ im Ortsteil Großenlüder gefasst.

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 umfasst das Flurstück 32/2 in Flur 28 der Gemarkung Großenlüder. 

Mit der Bebauungsplanänderung soll für das Grundstück „Schlitzer Straße 40“ im Ortsteil Großenlüder die Nutzbarkeit dahingehend geändert werden, dass das Grundstück grundsätzlich für eine Wohnbebauung ohne gewerbliche Nutzung ermöglicht wird. Zurzeit ist eine Wohnbebauung nur in Verbindung mit einer gewerblichen Nutzung möglich.

Bild: Räumlicher Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Mischgebiet „Schlitzer Straße / Tiefenfurter Weg“ im Ortsteil Großenlüder - ohne Maßstab

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Großenlüder, den 09.09.2025

 

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Großenlüder

 

 

Florian Fritzsch

Bürgermeister