Bauleitplanung der GEMEINDE GROSSENLÜDER

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Großenlüder hat in ihrer Sitzung am 05.06.2025 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Mischgebiet Schlitzer Straße / Tiefenfurter Weg“ beschlossen. Planungsziel ist die Aufhebung des behördlichen Verbots von Wohnbebauung nur im Zusammenhang mit gewerblicher Nutzung im bestehenden Mischgebiet. Es wird das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 (2) BauGB angewendet.

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes umfasst den nachfolgend beschriebenen Teilgeltungsbereich.

Geltungsbereich  – Gemarkung Großenlüder, Flur 28

Der Geltungsbereich ist räumlich beschränkt auf folgendes Flurstück der Gemarkung Großenlüder: Flur 28: Flst Nr. 32/2, „Schlitzer Straße 40“ (s. Abbildung).

Abb. 1:    Geltungsbereich zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 „Mischgebiet Schlitzer Straße / Tiefenfurter Weg“ (Abbildung: unmaßstäblich, genordet)

Umweltrelevante Informationen:

Im vereinfachten Verfahren nach § 13 (2) BauGB ist eine formale Umweltprüfung nicht erforderlich, sofern keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Ein Umweltbericht wird nicht erstellt.

Umweltrelevante Stellungnahmen:

Es liegen keine umweltrelevanten Stellungnahmen vor.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Mischgebiet Schlitzer Straße / Tiefenfurter Weg“ einschließlich der Begründung zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom

Montag, den 13.10.2025, bis

einschl. Dienstag, den 11.11.2025,

in der Gemeindeverwaltung Großenlüder, Bauabteilung (Raum 31), St. Georg-Straße 2, 36137 Großenlüder während der Dienststunden der Verwaltung:

Montag bis Freitag                              von   8:00 Uhr   bis 12:00 Uhr und zusätzlich

Montag                                                von 15:00 Uhr  bis   18.30 Uhr

Mittwoch                                              von 15:00 Uhr  bis   16.00 Uhr

öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an: rathaus@grossenlueder.de, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Parallel hierzu können die Planungsunterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Großenlüder unter https://www.grossenlueder.de/bauen-gewerbe/bauen/bauleitplanung-im-Verfahren eingesehen werden. Zudem werden sie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen zugänglich gemacht unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Großenlüder deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 BauGB).

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Abs. 2 a VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens das Planungsbüro Dagmar Sippel, Großenlüder, beauftragt wurde (§ 4 b BauGB).

Großenlüder, 07.10.2025

 

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Großenlüder

 

Florian Fritzsch

Bürgermeister