Öffentliche Bekanntmachung:

Tagesordnung:

1.              Vergabe des Auftrages zur Umrüstung auf eine innovative LED-Straßenbeleuchtung
                  hier:  Bewilligung außerplanmäßiger Ausgaben gemäß § 102 HGO

2.              Straßenbeleuchtung: Beginn der LED-Umrüstung und Priorisierung der Ortsteile

3.              Anfrage der SPD-Fraktion zu den Eigentumsverhältnissen für die Grundstücksabschnitte ab Bahn-                         übergang an der Bahnhofstraße in Großenlüder bis Bahnhof einschließlich dem Bahnhofsgelände

4.              Anfrage der UBL-Fraktion zu den Kosten und eine mögliche Förderung von einem Inklusiven Spielge-                     rät für den Spielplatz hinter dem Lüderhaus

5.              Anfrage der CDU-Fraktion zum aktuellen Stand des Glasfaserausbaus in der Gemeinde Großenlüder

6.              Abschluss eines notariellen Kaufvertrags nebst Vereinbarung über einen eventuellen Grundstückser-                   werb im Ortsteil Großenlüder (nicht öffentlich)

 1.              Vergabe des Auftrages zur Umrüstung auf eine innovative LED-Straßenbeleuchtung

hier:  Bewilligung außerplanmäßiger Ausgaben gemäß § 102 HGO

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, auf der Grundlage des vorliegenden Angebots der RhönEnergie Effizienz + Service GmbH, Fulda, vom 23.09.2025 die „Beleuchtungssteuerung“ in Höhe von 239.098,61 Euro (brutto) zu vergeben.

Der Fehlbetrag in Höhe von 190.000 Euro soll außerplanmäßig gemäß § 102 HGO über die Verpflichtungsermächtigung für die Maßnahme „Radweg Großenlüder neuer Friedhof“ im Produkt 15.03.01 „Förderung des Tourismus“ gedeckt werden.

Beratungsergebnis:         22 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n),

3 Stimmenthaltung(en)

2.              Straßenbeleuchtung: Beginn der LED-Umrüstung und Priorisierung der Ortsteile

Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt die Erläuterungen zum Beginn der Umrüstung der Straßenbeleuchtung und zum geplanten Ablauf zur Kenntnis.

Für die im 1. Quartal 2026 vorgesehene Fortführung der Maßnahme legt die Gemeindevertretung die Reihenfolge der Umrüstung wie folgt fest:

a) Bimbach

b) Müs

c) Kleinlüder

d) Großenlüder

Beratungsergebnis:         25 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n),

0 Stimmenthaltung(en)

3.              Anfrage der SPD-Fraktion zu den Eigentumsverhältnissen für die Grundstücksabschnitte ab Bahnübergang an der Bahnhofstraße in Großenlüder bis Bahnhof einschließlich dem Bahnhofsgelände

Beschluss:

Der Gemeindevorstand beantwortet die Anfrage der SPD-Fraktion vom 01.08.2025 wie folgt:

Wie sind die Eigentumsverhältnisse rund um den Bahnhof Großenlüder (Gelände ab Bahnübergang an der Bahnhofstraße bis einschließlich Bahnhofsgebäude)?

Die sogenannte „Ladestraße“ ab dem Bahnübergang in der K115 entlang der Gemeindestraße „Am Bahnhof“ ist in verschiedene Flurstücke geteilt. Diese befinden sich alle im Eigentum einer privaten Gesellschaft. Auch der Bahnhofsschuppen ist hiervon erfasst. Das Bahnhofsgebäude selbst als auch das umgreifende Flurstück befindet sich ebenfalls in Privatbesitz. Einzig allein die gesamten Gleisanlagen sowie der Bahnsteig direkt vor dem Bahnhofsgebäude und der Vorbau an dem Gebäude sind im Eigentum einer Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn. Zur Information wird mitgeteilt, dass die Gemeinde Großenlüder Pächter/Mieter sowohl des Bahnhofsschuppens als auch einer Teilfläche der vorderen „Ladestraße“ ist. Hier existieren zwei voneinander getrennte vertragliche Grundlagen. Die vordere Zufahrt dient als Buswendeschleife und Busaufstellort im Rahmen des Personennahverkehrs.

Hat die Gemeinde Großenlüder eine Handhabe, an den derzeitigen Verhältnissen dort etwas zu ändern?

Die Möglichkeiten der Gemeinde Großenlüder, an den derzeitigen Verhältnissen etwas zu verändern oder Verbesserungen herbeizuführen, sind sehr begrenzt, da die Flächen nicht im Eigentum der Gemeinde Großenlüder stehen und somit zunächst keine Handlungsoption der Gemeinde vorhanden ist.

Der Gemeinde Großenlüder ist der unbefriedigende Zustand des Bahnhofsgebäudes als auch des gesamten Bahnhofsumfeldes bewusst. Die Gemeinde hat hier immer wieder versucht, auf eine Verbesserung hinzuwirken. Die Gemeinde ist weiterhin bemüht, strukturelle Verbesserungen des gesamten Bahnhofsumfeldes herbeizuführen und umzusetzen. Dies geht jedoch nur mit den Grundstückseigentümern. Die punktuellen Miet-/Pachtverträge der Gemeinde berechtigen zu keinen Veränderungen an den Grundstücken und Gebäuden.

Bezüglich der Wohnsituation im Bahnhofsgebäude selbst ist die Gemeinde Großenlüder wohnungsaufsichtsrechtlich tätig geworden. Dies hat mittlerweile zur Einhaltung der zulässigen Zahl an Wohnplätzen geführt.

Die Gemeinde Großenlüder wird sich weiterhin, wie bereits seit langer Zeit, um einen Dialog mit den Grundstückseigentümern bemühen, um Verbesserungen im gesamten Bahnhofsumfeld herbeizuführen.

Beratungsergebnis:         Zur Kenntnis genommen

4.              Anfrage der UBL-Fraktion zu den Kosten und eine mögliche Förderung von einem Inklusiven Spielgerät für den Spielplatz hinter dem Lüderhaus

Beschluss:

Der Gemeindevorstand beantwortet die Anfrage der UBL-Fraktion vom 26.09.2025 wie folgt:

Inklusion bedeutet, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen – gleichberechtigt an allen Lebensbereichen teilhaben können. Dies gilt insbesondere auch für Kinder, die gemeinsam spielen, lernen und sich begegnen sollen. Spielplätze sind wichtige Orte für Bewegung, Begegnung und gemeinschaftliches Erleben. Sie tragen zur motorischen und sozialen Entwicklung der Kinder bei und stärken das Zusammengehörigkeitsgefühl in unserer Gemeinde. Inklusive Spielangebote ermöglichen es, dass Kinder mit und ohne Behinderung miteinander spielen können. Leider sind derzeit in Deutschland noch etwa 80 Prozent aller Spielplätze nicht barrierefrei gestaltet, sodass Kinder mit Einschränkungen diese kaum oder gar nicht nutzen können. Ein inklusives Spielgerät würde daher einen wichtigen Beitrag zu Teilhabe, Vielfalt und sozialem Miteinander leisten.

Im Investitionsprogramm der Gemeinde war für das Haushaltsjahr 2024 ein Ansatz in Höhe von 5.000 Euro für ein inklusives Spielgerät zur Verfügung gestellt worden. Diese Mittel waren ursprünglich für die Außenspielfläche der Kindertagesstätte „Farbenspiel“ vorgesehen. Aufgrund einer zwischenzeitlichen Umplanung, bei der die Erweiterung der Spielgeräte auf der Spielfläche um ein Element mit Wasserlauf favorisiert wurde, sind die Mittel bislang nicht verausgabt und könnten nun im Sinne der aktuellen Anfrage verwendet werden.

Nach einer durchgeführten Marktsondierung ist festzustellen, dass die Kosten für spezielle Inklusionsgeräte sehr unterschiedlich ausfallen. Die Preise reichen von einzelnen Schaukeln oder Trampolinen ab etwa 3.000 Euro bis hin zu größeren Komplettspielanlagen, die 30.000 Euro oder mehr kosten können. Dabei sind stets auch die Kosten für Lieferung, Fundamentierung, Montage durch eine Fachfirma und gegebenenfalls erforderliche Boden- oder Sicherheitsarbeiten zu berücksichtigen. Unter Einbeziehung dieser Faktoren ist davon auszugehen, dass der derzeitige Mittelansatz in Höhe von 5.000 Euro für die Anschaffung und den fachgerechten Einbau eines hochwertigen inklusiven Spielgerätes nicht ausreichen wird.

Vor diesem Hintergrund erscheint eine ergänzende Förderung erforderlich. Eine mögliche Finanzierung könnte über das Regionalbudget des Regionalforums Fulda Südwest e. V. erfolgen. Hier besteht die Möglichkeit, für Projekte mit Gesamtkosten bis zu 10.000 Euro eine Förderung in Höhe von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zu erhalten. Förderfähig sind Maßnahmen im Handlungsfeld „Gleichwertige Lebensverhältnisse für alle“, insbesondere Vorhaben der Daseinsvorsorge in den Bereichen Gesundheit, Versorgung, Freizeit und Kultur. Bei einer erfolgreichen Antragstellung ließe sich die Eigenbeteiligung der Gemeinde damit auf ein vertretbares Maß reduzieren.

Sollte das gewünschte Spielgerät einschließlich Einbau und Umfeldgestaltung die finanziellen Grenzen des Regionalbudgets überschreiten, könnte alternativ eine Förderung über das EU-Programm LEADER in Betracht gezogen werden. Die Förderquote liegt hier bei etwa 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. In diesem Zusammenhang wäre gegebenenfalls eine umfassendere Maßnahme denkbar, etwa die teilweise Neugestaltung oder Erweiterung des bestehenden Spielplatzes hinter dem Lüderhaus hin zu einer inklusiven Spielfläche. Eine entsprechende Maßnahme könnte im Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2026 berücksichtigt werden. Hierfür wäre zunächst eine grobe Kostenschätzung erforderlich, die im Rahmen eines Förderantrags weiter zu konkretisieren wäre.

Fördermittel über soziale Lotterien, wie etwa die Aktion Mensch, stehen kommunalen Gebietskörperschaften grundsätzlich nicht zur Verfügung. Es wird jedoch geprüft, ob sich gegebenenfalls über eine Kooperation mit dem neu gegründeten Verein „Inklusionsnetzwerk – Leben und Arbeiten in Großenlüder“ ergänzende Fördermöglichkeiten ergeben könnten.

Unabhängig von der gewählten Fördervariante sollte bei der weiteren Planung eine enge Einbindung der örtlichen Kindertagesstätten, des vorgenannten Inklusionsvereins sowie weiterer Akteure erfolgen, um die Bedürfnisse und Ideen der Betroffenen möglichst frühzeitig zu berücksichtigen und ein Konzept zu entwickeln, das einen echten Mehrwert für die Gemeinschaft bietet.

 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der derzeitige Haushaltsansatz eine gute Ausgangsbasis bietet, jedoch voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Anschaffung und Installation eines inklusiven Spielgeräts vollständig zu finanzieren. Durch die Einbindung geeigneter Förderprogramme – insbesondere des Regionalbudgets Fulda Südwest e. V. oder perspektivisch des LEADER-Programms – bestehen jedoch gute Chancen, das Vorhaben zeitnah oder im Rahmen einer späteren, umfassenderen Planung erfolgreich umzusetzen.

Beratungsergebnis:         Zur Kenntnis genommen

5.              Anfrage der CDU-Fraktion zum aktuellen Stand des Glasfaserausbaus in der Gemeinde Großenlüder

Beschluss:

Der Gemeindevorstand beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion zum aktuellen Stand des Glasfaserausbaus in der Gemeinde Großenlüder wie folgt:

Der Ausbau im Kernort Großenlüder wurde eigenwirtschaftlich durch die Telekom bzw. deren Tochterunternehmen „Glasfaser Plus“ durchgeführt und abgeschlossen.

Die weiteren Ortsteile unserer Gemeinde sollen im Rahmen des durch den Bund und das Land geförderten Ausbaus des Landkreises Fulda mit Glasfaser erschlossen werden. Hierzu hat der Landkreis ein umfangreiches Ausschreibungsverfahren durchgeführt, welches nunmehr mit der Vergabe an ein Unternehmen der Telekommunikationsbranche vergeben werden konnte. Mit dem kreisweiten Ausbau soll bereits ab Oktober 2025 begonnen werden. Bis zum Jahr 2030 sollen alle bisher nicht mit Glasfaser angebundenen Liegenschaften - privat wie gewerblich - versorgt sein.

Der Landkreis Fulda wird allen vom geförderten Ausbau betroffenen Kommunen im Rahmen der Bürgermeisterdienstversammlung am Montag, dem 27. Oktober 2025, einen ersten Überblick zu den geplanten Ausbaugebieten und dem angedachten Realisierungszeitraum geben. Im Nachgang hierzu sollen Abstimmungen je Ausbaucluster mit den jeweiligen Kommunen durchgeführt werden.

Sobald der Gemeinde Großenlüder detailliertere und zur Veröffentlichung geeignete Informationen vorliegen, werden diese in den gängigen Medien, wie der gemeindlichen Homepage, im Lüdertalboten usw., den Bürgerinnen und Bürgern weitergegeben.

Beratungsergebnis:         Zur Kenntnis genommen

6.              Abschluss eines notariellen Kaufvertrags nebst Vereinbarung über einen eventuellen Grundstückserwerb im Ortsteil Großenlüder

Beschluss:

Die Beratung und Beschlussfassung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Großenlüder beschließt die Grundstücksveräußerung in der Gemarkung Großenlüder, Flur 35 Flurstück 65/10 sowie eine mögliche Rückfalloption für das Grundstück in der Gemarkung Großenlüder, Flur 28 Flurstück 32/2 auf Grundlage der Beschlussfassung des Gemeindevorstandes der Gemeinde Großenlüder vom 06.10.2025 sowie auf Grundlage des notariellen Vertragsentwurfs des Notars Marc Oliver Reinhardt vom 30.09.2025.

Die Finanzierung des ggf. im dritten Quartal 2026 in Betracht kommenden Grundstückserwerbs „Schlitzer Straße 40“ durch die Gemeinde wird überplanmäßig gemäß § 100 HGO durch die Haushaltsstelle 115030101 / 9620000, Maßnahme 12339 „Radweg Großenlüder - Bad Salzschlirf“ sichergestellt.

Beratungsergebnis:         21 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n),

4 Stimmenthaltung(en)


gez. Jürgen Möller                        gez. Norbert Printz

Schriftführer                                  Vorsitzender