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Einziehung eines öffentlichen Wirtschaftsweges in der Gemarkung Großenlüder
Ein ausführlicher Flurkartenauszug, in dem die Wegeparzelle gekennzeichnet ist, kann in der Gemeindeverwaltung Großenlüder, Bauamt, Zimmer 31, 36137 Großenlüder, während den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Ebenfalls kann der Kartenauszug hier eingesehen werden:

Etwaige Bedenken und Einwände gegen diese geplante Wegeeinziehung können bis spätestens 10.06.2025 bei der Gemeindeverwaltung Großenlüder, St.-Georg-Str. 2, 36137 Großenlüder, schriftlich oder zur Niederschrift geltend gemacht werden. Die vorgebrachten Einwände und Bedenken müssen begründet werden.
Großenlüder, den 06.05.2025
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Großenlüder
Florian Fritzsch
Bürgermeister