Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Großenlüder über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für das Gebiet der Gemeinde Großenlüder gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Die Gemeinde Großenlüder macht gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Strom-Konzessionsvertrag mit der OsthessenNetz GmbH zum 31.05.2027 endet. Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines neuen Strom-Konzessionsvertrages mit der Gemeinde Großenlüder interessiert sind, werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung innerhalb einer Frist von drei Monaten nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der

Gemeinde Großenlüder, St.-Georg-Str. 2, 36137 Großenlüder

zu bekunden. Nach dieser Frist eingehende Interessenbekundungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die der Gemeinde Großenlüder nach § 46a EnWG von der OsthessenNetz GmbH vorgelegten Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes können, nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung , zur Verfügung gestellt werden. Die im Rahmen des Konzessionsverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke einer Bewerbung um den Abschluss des Stromkonzessionsvertrags verwendet werden.

Großenlüder, den 28.04.2025

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Großenlüder

 

gez. Florian Fritzsch

Bürgermeister