Am Donnerstag, den 11. Dezember 2025 fand im Bürgerhaus Großenlüder eine öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung statt. Die Niederschrift wird hiermit bekannt gemacht.

Tagesordnung:

1.              Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes und des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2026 der Gemeinde Großenlüder

2.              Einbringung des Ergebnis- und Finanzplans der Gemeinde Großenlüder für den Planungszeitraum 2025 - 2029

3.              Einbringung des Entwurfs des Investitionsprogramms der Gemeinde Großenlüder für den Planungszeitraum 2025 - 2029 gem. § 101 Abs. 3 HGO

4.              Einbringung des Entwurfes des Wirtschaftsplanes 2026 (Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht) für den Eigenbetrieb "Gemeindewerke Großenlüder"

5.              Einbringung der fünfjährigen Finanzplanung 2025 - 2029 des Eigenbetriebes "Gemeindewerke Großenlüder" (Anlage zum Wirtschaftsplan 2026)

6.              2. Statusbericht 2025 gem. § 28 GemHVO

7.              Hebesatzsatzung zum 01.01.2026

8.              Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses, des Lageberichtes, der Erfolgsübersicht und der Bilanz für das Wirtschaftsjahr 2023 des Eigenbetriebes Gemeindewerke Großenlüder einschließlich der Vorlage des Berichts des Abschlussprüfers zum 31.12.2023

9.              Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes bzw. des Jahresverlustes aus dem Wirtschaftsjahr 2023 des Eigenbetriebes Gemeindewerke Großenlüder

10.            Anbau und Neugestaltung der Friedhofskapelle im Ortsteil Müs;
hier: Abstimmung der geänderten Planausführung

11.            49. Änderung des Flächennutzungsplans und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 15 „Nördlich Strickweg“ im Ortsteil Müs
hier:   Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3   Abs.     1 BauGB und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und             sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

12.            Anpassung der „Vergaberichtlinien für gemeindliche Bauplätze“
Weiterentwicklung der Vergaberichtlinien zur Vermeidung sozialer Härten

1.              Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes und des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2026 der Gemeinde Großenlüder

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Großenlüder beschließt, den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes und des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2026 der Gemeinde Großenlüder an den Haupt- und Finanzausschuss, den Bauausschuss, den Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft, den Ausschuss für Sport und Kultur, Jugend und Familie sowie an die Ortsbeiräte der Gemeinde Großenlüder zur weiteren Beratung zu verweisen.

Beratungsergebnis:         29 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

2.              Einbringung des Ergebnis- und Finanzplans der Gemeinde Großenlüder für den Planungszeitraum 2025 - 2029

Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt von dem Ergebnis- und Finanzplan der Gemeinde Großenlüder für den Planungszeitraum 2025 – 2029 Kenntnis. Sie verweist den Ergebnis- und Finanzplan der Gemeinde Großenlüder an den Haupt- und Finanzausschuss, den Bauausschuss, den Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft sowie den Ausschuss für Sport und Kultur, Jugend und Familie zur Kenntnisnahme.

Beratungsergebnis:         29 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

3.              Einbringung des Entwurfs des Investitionsprogramms der Gemeinde Großenlüder für den Planungszeitraum 2025 - 2029 gem. § 101 Abs. 3 HGO

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Großenlüder beschließt, den Entwurf des Investitionsprogramms für den Planungszeitraum 2025 – 2029 der Gemeinde Großenlüder an den Haupt- und Finanzausschuss, den Bauausschuss, den Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft, den Ausschuss für Sport und Kultur, Jugend und Familie und an die Ortsbeiräte der Gemeinde Großenlüder zur weiteren Beratung zu verweisen.

Beratungsergebnis:         29 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

4.              Einbringung des Entwurfes des Wirtschaftsplanes 2026 (Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht) für den Eigenbetrieb "Gemeindewerke Großenlüder"

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Entwurf des Wirtschaftsplans 2026 für den Eigenbetrieb „Gemeindewerke Großenlüder“ (Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht) an den Haupt- und Finanzausschuss, den Bauausschuss, den Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft und die Ortsbeiräte der Gemeinde Großenlüder zur weiteren Beratung zu verweisen.

Beratungsergebnis:         29 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

5.              Einbringung der fünfjährigen Finanzplanung 2025 - 2029 des Eigenbetriebes "Gemeindewerke Großenlüder" (Anlage zum Wirtschaftsplan 2026)

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den vorgelegten Entwurf der fünfjährigen Finanzplanung (2025 – 2029) des Eigenbetriebes „Gemeindewerke Großenlüder“ (Anlage zum Wirtschaftsplan 2026) an den Haupt- und Finanzausschuss, den Bauausschuss, den Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft und die Ortsbeiräte der Gemeinde Großenlüder zur weiteren Beratung zu verweisen.

Beratungsergebnis:         29 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

6.              2. Statusbericht 2025 gem. § 28 GemHVO

Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt von folgendem 2. Statusbericht 2025 gem. § 28 GemHVO Kenntnis.

1. Ergebnishaushalt

Die Aufwendungen des Ergebnishaushaltes liegen derzeit im Soll. Gegenüber dem Plan ergeben sich untergeordnete Veränderungen oder Überschreitungen, die jedoch im Rahmen der Gesamtprodukt- bzw. Produktbereichsdeckung aufgefangen werden und dadurch zu keinen echten Überschreitungen führen.

Unter dem Block der Steueraufwendungen werden die Kreis- und Schulumlage sowie die Gewerbesteuerumlage gebucht. Da für die Kreis- und Schulumlage die Zahlen für 2025 vorliegen, wurden die Sollstellungen bis einschließlich Dezember 2025 angeordnet. Die Gewerbesteuerumlage wird von der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main quartalsweise mitgeteilt. Bis zum heutigen Tag sind die ersten drei Quartale vorhanden und gebucht.

Die sonstigen ordentlichen Steueraufwendungen sind bereits ausgeschöpft, da die darunterfallende Grundsteuer sowie die Kfz-Steuer immer am Jahresanfang anfallen und gezahlt werden.

Auf der Ertragsseite des Ergebnishaushaltes liegen die Ertragspositionen derzeit im Rahmen der Haushaltsplanung. Bei den wesentlichen Einnahmen der Gemeinde, Grundsteuer B (Mehreinnahmen: 10.205,38 Euro) und Gewerbesteuer (Mehreinnahmen: 1.103.072,60 Euro) ist der Haushaltsansatz derzeit überschritten, was zu einer Verbesserung der Einnahmesituation führt. Für den Haushalt 2025 wurde die Gewerbesteuer für 2025 vorsichtig berechnet. Die bisherige Gewerbesteuereinnahmen für das Jahr 2025 in Höhe von insgesamt 4.003.072,60 Euro setzen sich aus den Gewerbesteuervorauszahlung 2025 in Höhe von 3.346.076,26 Euro (geplant Haushalt 2025 2.900.000 Euro) und an Gewerbesteuernachzahlungen für die Vorjahre in Höhe von 647.712,34 Euro sowie 9.284 Euro an Nachzahlungszinsen, Erstattungszinsen und Verspätungszuschlägen zusammen. Die Gemeinde Großenlüder erhält in diesem Jahr eine Konzessionsabgabe der RhönEnergie Osthessen GmbH in Höhe von 168.090,06 Euro. Das sind 31.909,94 Euro weniger, als im Haushalt 2025 eingeplant.

Bei dem großen Block der Gemeindeanteile an der Einkommensteuer sowie an der Umsatzsteuer und der Ausgleichszahlung nach dem Familienleistungsgesetz sowie der Schlüsselzuweisung des Landes Hessen lassen sich bereits Aussagen über das Jahr 2025 machen, da die ersten drei Quartale bereits eingegangen sind und das vierte Quartal bisher immer dem dritten Quartal entsprochen hat. Insgesamt liegen hier die zu erwartenden Erträge unter den geplanten Ansätzen. Die Mindereinnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer liegen bei 335.248,97 Euro. Bei dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer liegen diese in Höhe von 1.750,41 Euro über dem Ansatz, auch beim Familienleistungsausgleich ergeben sich Mehreinnahmen in Höhe von 1.742,88 Euro. Die Spitzabrechnung des Einkommensteueranteils und des Umsatzsteueranteils im Januar 2026 bleibt hier noch abzuwarten. Im Vergleich zu den Vorjahren werden auch im Jahr 2025 noch Erträge erwartet, die die geplanten Ansätze erreichen sollten. Bei den Erträgen aus der Schlüsselzuweisung wird es gegenüber dem Haushaltsplan 2025 eine Veränderung (ein Mehr an Erträgen in Höhe von 2.945 Euro) ergeben.

Die privatrechtlichen Leistungsentgelte sind bis dato zu 80,37 Prozent ausgeschöpft. Hierzu gehören z. B. die Mieten und Pachten sowie der Holzverkauf aus dem Gemeindewald.

Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte sind bis zu 63,76 Prozent ausgeschöpft. Hierunter fallen u. a. die Gebühren für die Reisepässe und Personalausweise, die Betreuungsgebühren in den Kindertagesstätten sowie die Einnahmen aus der Bereitstellung von Gemeinschaftsräumen.

2. Außerordentliche Erträge

Im Jahr 2025 sind außerordentliche Erträge in Höhe von 29.530,14 Euro gebucht worden. Dieser Betrag setzt sich zum einen aus der Vereinsauflösung des Tourismusvereins Großenlüder in Höhe von 904,04 Euro, Grundstücksverkäufen in Höhe von 1.134 Euro sowie den Verkaufserlösen von Geräten des Bauhofs in Höhe von insgesamt 27.492,10 Euro (hier Verkauf des alten Unimogs und des alten ISEKI-Kompaktschleppers mit Anbaugerät) zusammen.

 

 

3. Finanzhaushalt

Die investiven Maßnahmen im Finanzhaushalt liegen zurzeit im Plan. Jedoch ergeben sich untergeordnete Veränderungen oder Überschreitungen, die im Rahmen der Gesamtprodukt- bzw. Produktbereichsdeckung aufgefangen werden und zu keinen echten Überschreitungen führen.

4. Beschlüsse gem. § 100 HGO

Die gemeindlichen Gremien haben bisher für das Haushaltsjahr 2025 nur einen Beschluss zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben für Maßnahmen im Rahmen der Deckungsfähigkeit gemäß § 100 HGO gefasst:

  • Erwerb eines Grundstückes mit Gebäuden in der Industriestraße gemäß Beschlussvorlage G13/2025 zur Neugestaltung des gemeindlichen Bauhofs (Beschlussfassung in der Sitzung der Gemeindevertretung am 5. Juni 2025)

5. Kreditaufnahmen

Von den in der Haushaltssatzung 2025 vorgesehenen Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen ist bis zum heutigen Tage noch kein Kredit aufgenommen worden.

6. Liquiditätskredite

Zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben musste noch kein Liquiditätskredit in Anspruch genommen werden.

 

 

7. Haushaltssperre

Im Haushaltsjahr 2025 wurde keine Haushaltssperre angeordnet. Für die Aussegnungshalle Friedhof Müs (640.000 Euro) ist ein Sperrvermerk enthalten. Die Haushaltsmittel dürfen erst durch Beschluss der Gemeindevertretung freigegeben werden.

8. Aktuelle Entwicklungen

Die wirtschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland ist seit dem Jahr 2022 durch eine Phase der Stagnation geprägt. Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie wurden nahtlos abgelöst von erheblichen Belastungen infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Diese haben insbesondere zu Energiepreissteigerungen, Lieferengpässen und Verunsicherungen in der Wirtschaft geführt. Inzwischen ist eine gewisse Stabilisierung eingetreten, insbesondere mit Blick auf die Inflation: Nach Spitzenwerten in den Jahren 2022 und 2023 hat sich die Teuerungsrate im laufenden Jahr wieder spürbar dem Zielwert der Europäischen Zentralbank von rund zwei Prozent angenähert. Die Inflationsrate in Deutschland – gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im Oktober 2025 bei +2,3 Prozent. Im September 2025 hatte sie +2,4 Prozent und im August 2025 +2,2 Prozent betragen (Quelle: Statistisches Bundesamt). Gleichwohl haben die Preisentwicklungen der letzten Jahre – etwa im Energie- und Dienstleistungsbereich – auch die kommunalen Haushalte erheblich belastet.

Als Reaktion auf die zunehmenden Investitionsbedarfe im Bereich der öffentlichen Infrastruktur hat der Bundestag noch vor dem Regierungswechsel im Frühjahr 2025 das geplante „Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität“ beschlossen, welches Investitionen von Bund, Ländern und Kommunen ermöglicht. Es umfasst ein Volumen von insgesamt 500 Milliarden Euro, von denen rund 100 Milliarden für Investitionen in Länder und Kommunen vorgesehen sind. Ziel ist es, notwendige Infrastrukturmaßnahmen voranzubringen, ohne die regulären Haushalte zusätzlich zu belasten. Die Verteilung des kommunalen Anteils am „Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität“ in Hessen erfolgt über die kommunalen Spitzenverbände. Die Verteilung soll sich primär nach der Einwohnerzahl richten, wobei die Finanzlage ebenfalls berücksichtigt wird. Konkret erhalten die Städte und Gemeinden einen Großteil der 7,4 Milliarden Euro, nämlich 4,7 Milliarden Euro, die Hessen aus dem Bundesfonds erhält. Die Auszahlung der Mittel ist über die nächsten zwölf Jahre geplant. Die konkreten Beträge für jede einzelne Kommune stehen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht final fest, sollen aber in Kürze veröffentlicht werden. 

Darüber hinaus stellt das Land Hessen über den im November beschlossenen Nachtragshaushalt der kommunalen Familie eine insgesamt 300 Millionen Euro umfassende Soforthilfe zur Verfügung. Für die Soforthilfe liegt keine Zweckbindung vor: Die Kommunen können das Geld nach ihren Bedürfnissen einsetzen. Das Land Hessen erkennt an, dass alle öffentlichen Haushalte unter Druck stehen. Die Soforthilfe stellt eine finanzielle Unterstützung dar, die punktuell hilft, allerdings keine strukturelle Verbesserung aufzeigt.

Die Gemeinde Großenlüder hat diese Entwicklung mit großem Interesse verfolgt. Es ist mehr als erfreulich, dass die Kommunen in Hessen deutlich mehr als die Hälfte des Geldes, das der Bund für Investitionen in die Infrastruktur nach Hessen gibt, erhalten. Damit wird auch die Gemeinde Großenlüder dabei unterstützt, die Zukunft zu gestalten. Gleichzeitig ist es jedoch wichtig, die Erwartungen realistisch einzuordnen. Auch wenn die zugesagten Mittel ein deutliches Signal der Unterstützung darstellen, wird der jährliche Anteil, der auf die einzelne Kommune entfällt, nur einen vergleichsweise kleinen Teil der in den kommenden Jahren erforderlichen Investitionen abdecken. Der Finanzbedarf für anstehende Infrastrukturmaßnahmen übersteigt die zu erwartenden Zuweisungen bei Weitem, sodass nach wie vor ergänzende Förderprogramme genutzt und eigene Haushaltsmittel in erheblichem Umfang bereitgestellt werden müssen. Die Gemeinde Großenlüder wird daher weiterhin eine vorausschauende Priorisierung ihrer Projekte vornehmen und aktiv nach zusätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten suchen müssen, um die dringend notwendigen Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur konsequent umsetzen zu können.

Dass mithilfe von Fördermitteln von Bund sowie Land Hessen und Landkreis Fulda auch in diesem Jahr wieder wegweisende Projekte begonnen und umgesetzt werden konnten, zeigte sich in der Sitzung der Gemeindevertretung am 23. Oktober 2025, als über den Beginn der Umrüstung der konventionellen Straßenbeleuchtung mit moderner LED-Technik informiert und für die im Dezember 2025 beginnende Umrüstung die Reihenfolge der Ortsteile festgelegt worden ist. Für den Austausch der Beleuchtung wie auch die Implementierung der Beleuchtungssteuerung wurden von Bund und Land Fördermittel in Höhe von knapp 453.000 Euro zur Verfügung gestellt, womit für den ersten Umsetzungsabschnitt eine Förderquote von über 40 Prozent erreicht werden konnte.  Die Vorteile der Umrüstung sind vielfältig: Die LED-Technik ermöglicht Energieeinsparungen von bis zu 70 Prozent, senkt dauerhaft die Betriebskosten, reduziert den CO₂-Ausstoß und verringert die Lichtverschmutzung – ein Beitrag, der auch den Zielen des Sternenparks Rhön Rechnung trägt. Zudem sorgt die gleichmäßigere und hellere Ausleuchtung für mehr Sicherheit und Lebensqualität in allen Ortsteilen. Mit der nun eingeleiteten Umrüstung verfügt Großenlüder künftig über eine der modernsten Straßenbeleuchtungsanlagen im Landkreis Fulda – ein sichtbares Zeichen für kommunale Verantwortung und nachhaltige Entwicklung.

Ein weiteres zukunftsweisendes Vorhaben ist die geplante Zentralisierung des gemeindlichen Bauhofs, für die mit dem Erwerb einer gewerblichen Immobilie in der Industriestraße in Großenlüder eine wichtige Grundlage geschaffen wurde. Ziel ist es, an einem gemeinsamen Standort moderne Arbeitsbedingungen, effiziente Abläufe und logistische Vorteile zu bündeln. Zum jetzigen Zeitpunkt wird unter Einbeziehung von Gemeindeverwaltung, Mitarbeitern des Bauhofs und des beauftragten Architekten ein Raumprogramm erstellt, auf dessen Grundlage die weiteren technischen Planungen bis hin zu einer belastbaren Kostenaufstellung durchgeführt werden können. Im Vorgriff auf die Bereitstellung investiver Finanzmittel für die Folgejahre ist hervorzuheben, dass die Sanierung und Instandsetzung des rund 50 Jahre alten Gebäudebestands in der Industriestraße eine zwingende Voraussetzung für einen künftigen Umzug des Bauhofs darstellen. Um eine über Jahrzehnte funktionsfähige, den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben entsprechende und räumlich ausreichend dimensionierte Arbeitsstätte zu schaffen, bedarf es einer grundhaften baulichen Erneuerung. Diese umfasst insbesondere die Modernisierung des Sozialtrakts mit Umkleiden, sanitären Einrichtungen, Pausenraum und Büros sowie die Optimierung der Arbeitsabläufe im Gebäudebestand. Eine Sanierung in einzelnen Bauabschnitten wäre weder wirtschaftlich noch organisatorisch sinnvoll, da sie zu wiederkehrenden Störungen des Betriebs und somit zu Mehrkosten führen würde. Ebenso würde eine zeitliche Streckung der Maßnahmen aufgrund der Preisentwicklungen im Bauwesen eher zu höheren Aufwendungen führen als eine konzentrierte Umsetzung. Die Planungen sind daher keineswegs überdimensioniert, sondern orientieren sich strikt am tatsächlichen Bedarf eines leistungsfähigen, zukunftsfähigen und gut ausgestatteten gemeindlichen Bauhofs.

Insgesamt zeigt sich, dass die Gemeinde Großenlüder trotz herausfordernder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen weiterhin zielgerichtet in die Zukunft investiert. Die bereitgestellten Bundes- und Landesmittel schaffen wichtige Handlungsspielräume, ersetzen jedoch nicht die Notwendigkeit einer konsequenten Priorisierung und strukturellen Haushaltssteuerung. Die Arbeitsgruppe „Haushaltskonsolidierung“ hat hierzu in mehreren Sitzungen wertvolle Analysen und Empfehlungen erarbeitet, die in den Haushaltsplanentwurf 2026 eingeflossen sind. Ergänzend werden die Ergebnisse der avisierten Haushaltsberatung durch das Land Hessen weitere Hinweise liefern, wie die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde in den kommenden Jahren gesichert und verbessert werden kann. Vor diesem Hintergrund bleibt es entscheidend, Investitionen mit Augenmaß zu planen, Fördermöglichkeiten konsequent auszuschöpfen und die verfügbaren Ressourcen wirtschaftlich einzusetzen. Nur so kann es gelingen, die begonnenen Zukunftsprojekte verlässlich umzusetzen und die Lebensqualität in Großenlüder nachhaltig zu stärken.

9. Einbeziehung von produktorientierten Zielen und Kennzahlen

Es sind noch keine produktorientierten Ziele und Kennzahlen definiert. Ziel ist es mittelfristig, die drei Nachhaltigkeitsdimensionen Ökologie, Ökonomie und Soziales in einem handhabbaren Modell zusammenzuführen, aus dem sich für die Gemeindeverwaltung wie auch für die gemeindlichen Gremien sowohl qualitative als auch quantitative Hinweise für nachhaltige Haushaltsentscheidungen ableiten lassen. Hier könnten in Ansätzen die vom Deutschen Institut für Urbanistik entwickelten Indikatoren zum Einsatz kommen, die den nichtmonetären Nutzen von Nachhaltigkeitsaufwendungen messbar machen.

Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde bestimmt jedoch das mögliche Engagement im Hinblick auf Investitionen und Leistungen im Sinne aller Nachhaltigkeitsdimensionen. Sie kann über verschiedene Kennzahlen abgebildet werden, wobei der ordentliche Ergebnisausgleich wegen seiner Bedeutung für die finanzielle Generationengerechtigkeit die mit Abstand wichtigste Kenngröße zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit darstellt.

Die Arbeitsgruppe „Haushaltskonsolidierung“ hat sich mit dieser Thematik auch beschäftigt. Erste Ziele und Kennzahlen sind bisher noch nicht erarbeitet worden.

10. Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde aus dem Finanzstatusbericht

Der Finanzstatusbericht nach dem Haushaltsplan 2025 schließt mit einem Indikatorwert von 60 (Status: gelb). Die fehlenden Prozente ergeben sich aus dem geplanten ordentlichen Ergebnis je Einwohner für 2025 (30 von 40) und der geplanten Differenz aus Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit und ordentlicher Tilgung (0 von 30). Bezieht man die aktuelle überaus positive Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen 2025 (+1.103.072,60 Euro) und der Grundsteuer B (+10.205,38 Euro) mit ein, würde der Finanzstatusbericht dennoch nicht über 70 % (für Status: grün) erreichen.

Beratungsergebnis:         Zur Kenntnis genommen

7.              Hebesatzsatzung zum 01.01.2026

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 380 Prozent festzusetzen. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und für die Grundsteuer B bleiben unberührt. Gleichzeitig tritt die Hebesatzsatzung für die Grund- und Gewerbesteuer vom 12.12.2024 zum 31.12.2025 außer Kraft.

Hebesatzsatzung

der Gemeinde Großenlüder

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 32 des Gesetzes vom 02. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387), und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 28. Februar 2025 (BGBl. 2025 I S. 69), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Großenlüder am 11. Dezember 2025 die folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Festsetzung der Hebesätze

Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 245 %,
  2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 %,
  3. für die Gewerbesteuer 380 %.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Hebesatzsatzung vom

12.12.2024 mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft.

Ausfertigungsvermerk

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

 

______________________                                  ____________________

 (Ort, Datum)                                                             Florian Fritzsch

Bürgermeister

 

Bekanntmachungsvermerk:

 

Die vorstehend ausgefertigte Satzung wurde am                im                                   öffentlich bekannt gemacht.

 

 

______________________                                  ____________________

 (Ort, Datum)                                                             Florian Fritzsch

Bürgermeister

Beratungsergebnis:         25 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)

8.              Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses, des Lageberichtes, der Erfolgsübersicht und der Bilanz für das Wirtschaftsjahr 2023 des Eigenbetriebes Gemeindewerke Großenlüder einschließlich der Vorlage des Berichts des Abschlussprüfers zum 31.12.2023

Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt die Vorlage des Jahresabschlusses, des Lageberichtes, der Erfolgsübersicht und der Bilanz für das Wirtschaftsjahr 2023 des Eigenbetriebes „Gemeindewerke Großenlüder“ zur Kenntnis.

Die Gemeindevertretung nimmt von dem Bericht des Abschlussprüfers vom 31.12.2023 über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 2023 Kenntnis.

Die Gemeindevertretung beschließt, den Jahresabschluss, die Erfolgsübersicht und die Bilanz für das Wirtschaftsjahr 2023 des Eigenbetriebes Gemeindewerke Großenlüder nach § 27 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes nach der Vorlage des Berichts des Abschlussprüfers zum 31.12.2023 uneingeschränkt festzustellen. In der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 wird ein Jahresgewinn von 215.417,12 € (davon + 319.104,02 € bei der Abwasserbeseitigung und – 103.686,90 € bei der Wasserversorgung) im Ergebnis ausgewiesen.

Die Gemeindevertretung beschließt, der Betriebsleitung des Eigenbetriebes „Gemeindewerke Großenlüder“ für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

Beratungsergebnis:         29 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

9.              Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes bzw. des Jahresverlustes aus dem Wirtschaftsjahr 2023 des Eigenbetriebes Gemeindewerke Großenlüder

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Jahresverlust 2023 bei der „Wasserversorgung“ von 103.686,910 € mit dem Gewinnvortrag von 559.503,75 € zu verrechnen. Die Summe von 455.816,85 € soll auf neue Rechnung nach 2024 vorgetragen werden

Die Gemeindevertretung beschließt, den Jahresgewinn 2023 bei der „Abwasserbeseitigung“ von 319.104,02 € mit dem Gewinnvortrag von 1.656.854,19 € zu verrechnen und den Gesamtgewinn von 1.975.958,21 € zum 31.12.2023 auf neue Rechnung nach 2024 vorzutragen.

Beratungsergebnis:         29 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

10.            Anbau und Neugestaltung der Friedhofskapelle im Ortsteil Müs;
hier: Abstimmung der geänderten Planausführung

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Anbau und die Neugestaltung der Friedhofskapelle im Ortsteil Müs entsprechend dem neu vorgelegten Planentwurf des Architekturbüros Sturm und Wartzeck GmbH, Dipperz, vom Oktober 2025 mit Gesamtkosten in Höhe von 550.000 Euro auszuführen.

Der Kostenrahmen in Höhe von 550.000 Euro wird als Obergrenze festgelegt. Damit wird eine verbindliche Festlegung einer maximalen Ausgabesumme getroffen, über die hinaus keine weiteren Mittel ohne Entscheidung der gemeindlichen Gremien bereitgestellt werden dürfen.

Die Detailabstimmung soll im Rahmen der Ausführungsplanung mit dem Ortsbeirat und dem Gemeindevorstand erfolgen.

Beratungsergebnis:         16 Ja-Stimme(n), 8 Gegenstimme(n), 5 Stimmenthaltung(en)

11.            49. Änderung des Flächennutzungsplans und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 15 „Nördlich Strickweg“ im Ortsteil Müs
hier:  Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung           gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Einholung der Stellungnahmen der                   Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1           BauGB

Beschluss:

1.    Die Gemeindevertretung beschließt für das Gebiet „Nördlich Strickweg“ im Ortsteil Müs die 49. Änderung des Flächennutzungsplans. Im Flächennutzungsplan ist die betroffene Fläche als „Gemischte Baufläche“ darzustellen.

2.    Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 „Nördlich Strickweg“ gemäß § 12 BauGB.

Der Bebauungsplan weist eine Fläche für ein Wohngebäude mit Einliegerwohnung und Pferdestall aus. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 46/5 in Flur 5 der Gemarkung Müs mit einer Fläche von 1.917 Quadratmetern.

3.    Der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Durchführungsvertrag werden Bestandteile des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 „Nördlich Strickweg“.

4.    Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

5     Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für die 49. Änderung des Flächennutzungsplans und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 „Nördlich Strickweg“.

Beratungsergebnis:         29 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

12.            Anpassung der „Vergaberichtlinien für gemeindliche Bauplätze“
Weiterentwicklung der Vergaberichtlinien zur Vermeidung sozialer Härten

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der Vergaberichtlinien für gemeindliche Bauplätze wie folgt.

Der Absatz 2 des § 1 „Voraussetzungen“ erhält folgenden Wortlaut:

§ 1 Absatz 2 (neu)

„(2) Bei der Vergabe eines Baugrundstücks werden Bewerber, die bereits Eigentümer von

Bauland im Gemeindegebiet Großenlüder sind, grundsätzlich nicht in das Vergabeverfahren aufgenommen.

Über die Anwendung der vorstehenden Regelungen entscheidet in Zweifelsfällen der Gemeindevorstand.“

Beratungsergebnis:         29 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

gez. Jürgen Möller                                    gez. Tobias Buus

Schriftführer                                              stellv. Vorsitzender