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Amtliche Bekanntmachung des Zweckverbandes „Gruppenklärwerk Hosenfeld - Großenlüder
H A U S H A L T S S A T Z U N G
des Zweckverbandes „Gruppenklärwerk Hosenfeld-Großenlüder“
für das Haushaltsjahr 2 0 2 6
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gruppenklärwerk Hosenfeld - Großenlüder am 14. Oktober 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 678.000 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 677.900 EUR
mit einem Saldo von 100 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 EUR
mit einem Saldo von 0 EUR
mit einem Überschuss von 100 EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 167.400 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 EUR
mit einem Saldo von 0 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 84.000 EUR
mit einem Saldo von - 84.000 EUR
mit einem Zahlungsmittelüberschuss des
Haushaltsjahres von 83.400 EUR
festgesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die von den Verbandsmitgliedern zu zahlende Umlage 2026 wird auf insgesamt
575.000 EUR festgesetzt.
Sie ist wie folgt aufzubringen:
von der Gemeinde Hosenfeld 479.533 EUR
von der Gemeinde Großenlüder 95.467 EUR
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans am 14. Oktober 2026 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die grundsätzliche Deckung gewährleistet ist. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Verbandsvorstand bis 25.000 EUR und die Verbandsversammlung darüber hinaus. Über- und außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind generell durch den Verbandsvorstand bis 10.000 EUR und darüber hinaus durch die Verbandsversammlung zu bewilligen, wenn die betroffenen Plan-/ Buchungsstellen nicht durch Vermerk für deckungsfähig erklärt wurden. Grundsätzlich gilt das Prinzip, dass zahlungswirksame Mehrerträge auf Deckungskreisebene zur Abdeckung von Mehraufwendungen innerhalb des gleichen Deckungskreises verwendet werden können.
36154 Hosenfeld, den 14. Oktober 2025
Der Verbandsvorsteher
Peter Malolepszy
Bürgermeister der Gemeinde Hosenfeld
und Verbandsvorsteher
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 des Zweckverbandes „Gruppenklärwerk Hosenfeld-Großenlüder“ wird hiermit gemäß § 97, Abs. 4 HGO öffentlich bekanntgemacht. Gleichzeitig wird bekanntgemacht, dass der Haushaltsplan mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 bis zum Ende seiner Gültigkeit im Internet unter https://www.gemeinde-hosenfeld.de/rathaus-politik/politik/haushaltsplaene-jahresabschluesse/ zur Einsichtnahme veröffentlicht ist.
Hosenfeld, 05. Dezember 2025
gez. Frederik Hohnstein (Siegel)
Bürgermeister der Gemeinde Hosenfeld
und Verbandsvorsteher
GENEHMIGUNG
Nach § 97a HGO bedarf die Haushaltssatzung 2026 des Zweckverbandes „Gruppenklärwerk Hosenfeld-Großenlüder“ keiner Genehmigung.