Amtliche Bekanntmachung des Zweckverbandes „Gruppenklärwerk Hosenfeld - Großenlüder

H A U S H A L T S S A T Z U N G

des Zweckverbandes „Gruppenklärwerk Hosenfeld-Großenlüder“

für das Haushaltsjahr    2 0 2 6

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gruppenklärwerk Hosenfeld - Großenlüder am 14. Oktober 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

            im Ergebnishaushalt

                        im ordentlichen Ergebnis

                        mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                          678.000 EUR

                        mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf            677.900 EUR

                        mit einem Saldo von                                                               100 EUR

 

                        im außerordentlichen Ergebnis

                        mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                     0 EUR

                        mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                       0 EUR

                        mit einem Saldo von                                                                   0 EUR

 

                        mit einem Überschuss von                                                                  100 EUR

 

 

            im Finanzhaushalt

                        mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

                        aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                          167.400 EUR

 

                        und dem Gesamtbetrag der

 

                        Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                0 EUR

                        Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                0 EUR

                        mit einem Saldo von                                                                    0 EUR

 

                        Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                           0 EUR

                        Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                 84.000 EUR

                        mit einem Saldo von                                                        - 84.000 EUR

 

                        mit einem Zahlungsmittelüberschuss des

                        Haushaltsjahres von                                                             83.400 EUR

            festgesetzt.

 

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die von den Verbandsmitgliedern zu zahlende Umlage 2026 wird auf insgesamt

575.000 EUR festgesetzt.

 

Sie ist wie folgt aufzubringen:

von der Gemeinde Hosenfeld                                               479.533 EUR

von der Gemeinde Großenlüder                                            95.467 EUR

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans am 14. Oktober 2026 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die grundsätzliche Deckung gewährleistet ist. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Verbandsvorstand bis 25.000 EUR und die Verbandsversammlung darüber hinaus. Über- und außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind generell durch den Verbandsvorstand bis 10.000 EUR und darüber hinaus durch die Verbandsversammlung zu bewilligen, wenn die betroffenen Plan-/ Buchungsstellen nicht durch Vermerk für deckungsfähig erklärt wurden. Grundsätzlich gilt das Prinzip, dass zahlungswirksame Mehrerträge auf Deckungskreisebene zur Abdeckung von Mehraufwendungen innerhalb des gleichen Deckungskreises verwendet werden können.

36154 Hosenfeld, den 14. Oktober 2025

                                                                                             Der Verbandsvorsteher

                                                                                                     Peter Malolepszy

                                                                                Bürgermeister der Gemeinde Hosenfeld

                                                                                               und Verbandsvorsteher

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 des Zweckverbandes „Gruppenklärwerk Hosenfeld-Großenlüder“ wird hiermit gemäß § 97, Abs. 4 HGO öffentlich bekanntgemacht. Gleichzeitig wird bekanntgemacht, dass der Haushaltsplan mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 bis zum Ende seiner Gültigkeit im Internet unter https://www.gemeinde-hosenfeld.de/rathaus-politik/politik/haushaltsplaene-jahresabschluesse/ zur Einsichtnahme veröffentlicht ist.

Hosenfeld, 05. Dezember 2025

gez. Frederik Hohnstein                                       (Siegel)

Bürgermeister der Gemeinde Hosenfeld

und Verbandsvorsteher

GENEHMIGUNG

Nach § 97a HGO bedarf die Haushaltssatzung 2026 des Zweckverbandes „Gruppenklärwerk Hosenfeld-Großenlüder“ keiner Genehmigung.