Öffentliche Bekanntmachung über Änderung des Gebührenverzeichnisses 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Großenlüder hat in Ihre Sitzung am 21.08.2025 folgende 1. Änderung der Gebührensatzung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Großenlüder beschlossen.

1.Änderung des Gebührenverzeichnisses für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Großenlüder (Anlage zu § 3 Abs. 1 der Gebührensatzung)

Die Gemeindevertretung beschließt nachfolgende 1. Änderung des Gebührenverzeichnisses für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Großenlüder (Anlage zu § 3 Abs. 1 der Gebührensatzung)

Artikel 1

Gebührenverzeichnis

Nr.

Beschreibung

Gebühr

1

Personalgebühren

Je 15 Minuten

1.1

Brand- und allgemeine Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft

6,60 €

1.2

Brandsicherheitsdienst je Einsatzkraft

6,60 €

 

 

 

2

Fahrzeuggebühren

Je 15 Minuten

2.1

Einsatz-/Kommandowagen/Personenfahrzeuge

 

 

Einsatzleitwagen (ELW)

14,00 €

 

Mannschaftstransportfahrzeug (MTF)

12,00 €

 

 

 

2.2

Tragkraftspritzenfahrzeug/Kleinlöschfahrzeuge

 

 

Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser (TSF-W)

20,00 €

 

 

 

2.3

Löschgruppenfahrzeuge

 

 

LF 10/6

17,00 €

 

MLF

37,00 €

 

 

 

2.4

Tanklöschfahrzeuge

 

 

TLF 16/25

29,00 €

 

 

 

2.5

Hilfeleistungsfahrzeuge

 

 

HLF 20

50,00 €

 

StLF

50,00 €

 

 

 

2.6

Gerätewagen

 

 

Gerätewagen Logistik (GW-L)

18,00 €

 

Gerätewagen Gefahrgut (GW-G)

18,00 €

 

 

 

3

Gebühren für besondere Leistungen

 

3.1

Falschalarm Brandmeldeanlage

600,00 € pauschal

3.2

Falschalarm aufgrund von Kommunikationsmitteln mit automatischer Ansage oder Anzeige, die keine Brandmeldeanlagen sind

 

3.3

Falschalarm aufgrund von Meldungen von Sicherheitsunternehmen oder anderen Personen, die im Auftrag der Eigentümerin, des Eigentümers, der Besitzerin oder des Besitzers tätig werden

 

 

 

 

4.

Missbräuchliche Alarmierung

 

 

Gebühren für die missbräuchliche Alarmierung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 2 Nr. 2 der Satzung werden nach ausgerückten Fahrzeugen und Zeit-, Material- sowie Personalaufwand gemäß Gebührenverzeichnis berechnet.

 

5

Gebühren in sonstigen Fällen

 

 

Für besondere, nicht in der Gebührensatzung aufgeführte Leistungen, werden die Gebühren nach ausgerückten Fahrzeugen und dem tatsächlichen Zeit-, Material- und Personalaufwand gemäß Gebührenverzeichnis berechnet.

 

6

Kosten für den Einsatz von Fremdpersonal und -gerät, Ölbinde-, Säurebinde und Schaummitteln, Entsorgung und Auslagen

 

 

Für die entstehenden Aufwendungen, etwa für den Einsatz von Personal und Geräten von Dritten, werden die der Gemeinde in Rechnung gestellten Beträge nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 der Satzung zugrunde gelegt.

 

7

Gebühren für gesonderte Leistungen des vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes nach § 1 Abs. 2 der Satzung

 

 

Die Gebühren für gesonderte Leistungen des vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes werden nach ausgerückten Fahrzeugen und Zeit, Material- sowie Personalaufwand gemäß Gebührenverzeichnis berechnet.

 

Artikel 2

Die 1. Änderung zum Gebührenverzeichnis für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Großenlüder (Anlage zu § 3 Abs. 1 der Gebührensatzung) tritt mit dem Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Das Gebührenverzeichnis wird hiermit ausgefertigt.

Großenlüder, den 22.08.2025

Der Gemeindevorstand

gez. Florian Fritzsch

Bürgermeister                                  (Siegel)

Es wird hiermit bestätigt, dass der Inhalt dieses Gebührenverzeichnisses mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Großenlüder, den 22.08.2025

Der Gemeindevorstand

gez. Florian Fritzsch

Bürgermeister                                  (Siegel)