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Haushaltssatzung des Feldwege- und Grabenunterhaltungsverbandes für das Kreisgebiet Fulda-West für das Haushaltsjahr 2025
Haushaltssatzung
des Feldwege- und Grabenunterhaltungsverbandes für das Kreisgebiet Fulda-West für das Haushaltsjahr 2025
Die nachstehende Haushaltssatzung des Feldwege- und Grabenunterhaltungsverbandes für das Kreisgebiet Fulda-West für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I S. 307), in der derzeit gültigen Fassung vom 21. März 2005 (GVBl. I S. 229), in Verbindung mit §§ 92 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 218) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. I S. 90, 93) hat die Verbandsversammlung am 20.03.2025 folgende
Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 770.000 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 770.000 EUR
mit einem Saldo von 0 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 EUR
mit einem Saldo von 0 EUR
mit einem Überschuss von 0 EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 91.100 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 31.000 EUR
mit einem Saldo von -31.000 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 50.000 EUR
mit einem Saldo von -50.000 EUR
mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von 10.100 EUR
festgesetzt.
§ 2
Kredite werden keine veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht veranschlagt.
§ 5
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.
Flieden, den 20.03.2025
Feldwege- und Grabenunterhaltungsverband
für das Kreisgebiet Fulda – West
gez. Tobias Schmidt, Verbandsvorsteher
EINSICHTNAHME
Der Haushaltsplan 2025 liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 28. April 2025 bis Mittwoch, den 07. Mai 2025
in der Außenstelle der Gemeinde Neuhof, Beethovenstraße 12, 36119 Neuhof zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus.
Mo. 28.04.2025 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Di. 29.04.2025 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mi. 30.04.2025 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Fr. 02.05.2025 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Mo. 05.05.2025 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Di. 06.05.2025 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mi. 07.05.2025 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 06655-970-442 oder per E-Mail unter
info@fgu-fd-west.de.
gez. Tobias Schmidt, Verbandsvorsteher