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Seniorenbeirat
Seniorenbeirat
Der Seniorenbeirat der Gemeinde Großenlüder vertritt die Interessen der älteren Einwohnerinnen und Einwohner unserer Gemeinde ein und berät die gemeindlichen Gremien in Angelegenheiten, die ältere Menschen betreffen. Er agiert unabhängig, parteipolitisch neutral und ist konfessionell ungebunden. Die gewählten Mitglieder des Gremiums sind ehrenamtlich tätig. Im Jahr 2004 wurde der erste Seniorenbeirat der Gemeinde Großenlüder gewählt und war damals der erste seiner Art im Landkreis Fulda.
Was sind die Aufgaben?
Der Seniorenbeirat ist die Interessenvertretung der Senioren im vorpolitischen Raum.
Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
- die Stärkung des Rechts der älteren Menschen auf Selbstbestimmung und ihre Integration in die Gesellschaft
- die Verbesserung der Lebensqualität im Alter
- Förderung des Erfahrungsaustausches
- Öffentlichkeitsarbeit
- Zusammenarbeit mit den politischen Gremien der Gemeinde Großenlüder
- Mitwirkung bei der Gestaltung der Seniorenpolitik der Gemeinde Großenlüder z. B. Einrichtung von Sozialen Angeboten, Maßnahmen und Programme für ältere Menschen,
- Bau-, Wohnungs- und Verkehrsfragen die ältere Menschen betreffen
- Vertretung der Interessen der älteren Menschen in überregionalen Gremien
Der Beirat wird frühzeitig über geplante Vorhaben in der Gemeinde informiert, die die Belange der älteren Bevölkerung betreffen. Er hat das Recht, dem Gemeindevorstand in allen Angelegenheiten, die ältere Menschen betreffen, Vorschläge zu unterbreiten. Darüber hinaus wird der Seniorenbeirat zu diesen Vorhaben angehört und hat in den Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse das Rederecht zu den Tagesordnungspunkten, zu denen er eine Stellungnahme abgegeben hat.
Wann und wie wird der Seniorenbeirat gewählt?
Die Amtszeit des Seniorenbeirates richtet sich nach der Amtszeit der Gemeindevertretung. Dazu finden in den Ortsteilen Wahlversammlungen statt, in denen die wahlberechtigten Seniorinnen und Senioren ihre Stimme abgeben können. Das genaue Prozedere der Wahl ist in der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates geregelt