Wahlgrab
Wahlgrab - Einzel- oder Doppelkaufgrab
Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen mit einer Nutzungszeit von 25 Jahren.
Das Nutzungsrecht wird auf Antrag für die Dauer von 25 Jahren verliehen.
Die Nutzungszeit kann in der Regel einmal verlängert werden.
Ist eine Grabstätte nicht vollständig belegt, ist ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts mit der Einräumung eines zweiten Nutzungsrechts möglich.
Maße der Grabstätte
Länge: 2,00 m (Einzelwahlgrabstätte)
Länge: 2,25 m (Mehrfachwahlgrabstätte)
Breite 0,80 m
Abstand: 0,50 m
Maße des Grabmals
Ansichtsfläche bis zu: 1,50 m²
Höchsthöhe für Kreuze: 1,70 m
Höchsthöhe für Grabsteine: 1,50 m
Gebühren
Bestattungsgebühr: 1.130,00 €
Bestattungserlaubnis: 30,00 €
Grabeinfassung: Die Grabeinfassung wird nur bei der ersten Belegung berechnet.
Einzelkaufgrab mit 1 Grabstelle: 300,00 €
Doppelkaufgrab mit 2 Grabstellen: 398,00 €
Mehrfachwahlgrabstätte mit 3 Grabstellen: 398,00 €
Nutzungsrecht:
eine Grabstellen: 1.270,00 €
Verlängerung je Jahr: 50,20 €
zwei Grabstellen: 1.980,00 €
Verlängerung je Jahr: 79,20 €
drei Grabstellen: 2.690,00 €
Verlängerung je Jahr: 107,60 €__
Zusatzgebühren
Bestattung am Samstag: 130,00 €
Bestattung an einem Sonn- oder Feiertag: 240,00 €
Aufbewahrung einer Leiche (pro Tag): 92,00 €
Aufbewahrung einer Urne (pro Tag): 36,00 €