Friedhof Bimbach
Friedhof Bimbach
Der Friedhof des Ortsteils Bimbach liegt am Ortsrand Richtung Malkes.
Folgende Bestattungsformen sind auf dem Friedhof Großenlüder möglich:
- Reihengrabstätten
Grabstätten für eine Erdbestattung. Sie werden der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist des zu Bestattenden zugeteilt. Die Nutzungszeit beträgt 25 Jahre. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts oder eine Verlängerung ist nicht möglich. - Wahlgrabstätten - Einzel- oder Doppelkaufgrab
Grabstätten für Erdbestattung. Grabauswahl erfolgt auf Antrag. Die Nutzungszeit beträgt 25 Jahre und kann in der Regel einmal verlängert werden. - Tiefgrab
Grabstätten für zwei Erdbestattungen in die Tiefe. Die Nutzungszeit beträgt 25 Jahre eine Verlängerung ist möglich. - Urnenreihengrabstätte
Grabstätten zur Urnenbestattung. Die Belegung erfolgt der Reihe nach. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre, eine Verlängerung ist nicht möglich. - Urnenwahlgrabstätte
Grabstätten zur Urnenbestattung. Grabauswahl erfolgt auf Antrag. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre und kann in der Regel einmal verlängert werden. - Urnenkreuzstele
Grabstätten zur Urnenbestattung in einer Stele. Belegung erfolgt in einer festgelegten Reihenfolge, eine Doppelbelegung ist möglich. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre. Eine Verlängerung bzw. der Wiedererwerb der Urnenkammer nach Ablauf der Ruhefrist des zweiten Sterbefalls ist nicht möglich. - Urnengemeinschaftsgrabfeld
Grabstätte zur Urnenbestattung in einem Grabfeld. Doppelbelegung ist möglich. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre. Eine Verlängerung bzw. der Wiedererwerb der Urnenkammer nach Ablauf der Ruhefrist des zweiten Sterbefalls ist nicht möglich. - Baumurnengrab
Bestattungen von Ascheresten in Urnenbehältnissen sind an besonders ausgewiesenen Bäumen möglich. Die Belegung erfolgt in einer festgelegten Reihenfolge. Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre und kann nicht verlängert werden.