- Rathaus & Bürgerservice
- Freizeit & Tourismus
- Leben & Wohnen
- Bildung
- Kindertagesstätten
- Aktuelles aus den Kitas
- Kita Müs - Besuch im Friseursalon Keefer
- Kita Sonnenschein beim Erste Hilfe Kurs
- Kita Sonnenschein Faschingsfeier
- Kita Farbenspiel - Faschingsfeier
- Kita Müs - Faschingstreiben
- Pädagogischer Tag aller kommunalen Kitas
- Kita Kinderarche Kunterbunt - Fastnacht
- Kita Müs - Frühlingsprojekt Rund u
- Kita Müs zu Besuch bei der Schreinerei Keller
- Kita Farbenspiel - Kinderparlament
- Kita Müs - Ausflug Wirgarten
- Kita Sonnenschein im Haus der Begegnung
- Sommerferienbetreuung 2025
- Kita Müs Hühnerprojekt
- Kita Zwergenland Osterhasen
- Kita Müs erhält neues Tipi dank großzügiger Spende
- Kita – Kinder besuchen Bauernhöfe in Müs
- Kita Regenbogen - Oma & Opa-Nachmittag
- Ausbildung in der Kita
- Kindertagespflege
- Schulen
- Büchereien
- Wohnen
- Leben
- Bildung
- Bauen & Gewerbe
Nebenwohnung abmelden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Mit Inkrafttreten des 2. BMGÄndG wird die Abmeldung auch am Ort der Nebenwohnung zulässig sein.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Rechtsgrundlage
Ihr Anliegen direkt online starten
An wen muss ich mich wenden?
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Mit Inkrafttreten des 2. BMGÄndG wird die Abmeldung auch am Ort der Nebenwohnung zulässig sein.