- Rathaus & Bürgerservice
- Freizeit & Tourismus
- Leben & Wohnen
- Bildung
- Kindertagesstätten
- Aktuelles aus den Kitas
- Kita Müs - Besuch im Friseursalon Keefer
- Kita Sonnenschein beim Erste Hilfe Kurs
- Kita Sonnenschein Faschingsfeier
- Kita Farbenspiel - Faschingsfeier
- Kita Müs - Faschingstreiben
- Pädagogischer Tag aller kommunalen Kitas
- Kita Kinderarche Kunterbunt - Fastnacht
- Kita Müs - Frühlingsprojekt Rund u
- Kita Müs zu Besuch bei der Schreinerei Keller
- Kita Farbenspiel - Kinderparlament
- Kita Müs - Ausflug Wirgarten
- Kita Sonnenschein im Haus der Begegnung
- Sommerferienbetreuung 2025
- Kita Müs Hühnerprojekt
- Kita Zwergenland Osterhasen
- Kita Müs erhält neues Tipi dank großzügiger Spende
- Kita – Kinder besuchen Bauernhöfe in Müs
- Kita Regenbogen - Oma & Opa-Nachmittag
- Kita Sonnenschein in der Kinderakademie
- Kita Sonnenschein - Bring deinen Schulranzen mit!
- Kita Müs - Sauberer Kindertag am 06. Mai 2025
- Kita Müs - Besuch beim Bäcker
- Kita Farbenspiel - Sauberhafter Kindertag 2025
- Kita Sonnenschein - Sommerfest
- Elterninfoabend mit Andreas Dederich
- Kita Sonnenschein - Wir wachsen mit unserem Gemüse
- Ein lehrreicher Vormittag für die Vorschulkinder der Kita Zwergenland in Kleinlüder
- Kita Müs - Großes Walderlebnis mit dem Rhöner Umweltmobil
- Kita Zwergenland Kneipp Forscher
- Kita Müs Feuerwehr
- Kita Farbenspiel - Ausflugstag
- 50 Jahre Kita Zwergenland – Ein Fest voller Spiel, Spaß und Spannung
- Kita Zwergenland - Das Zahlenland
- Besuch im Kalkwerk Otterbein
- Kita-Kinder besuchen die Zahnarztpraxis
- Farbenfrohes Sommerfest in der Kinderkrippe Regenbogen
- Kita Müs - Danke an die Helfer
- Kräutertage in der Kita Sonnenschein
- Dinoausstellung
- Abschiedsfest im Vogelpark Schotten
- 112 - Hilfe kommt herbei.
- Leckere Erdbeerzeit
- Zahnarztprojekt in der Kita Müs
- Hortkinder feiern Jahresabschluss bei herrlichem Wetter
- Jahresabschlussausflug der Kita Farbenspiel
- Sommerfest in der Kita
- Verabschiedung der Vorschulkinder in der Kita Farbenspiel
- Vorschulkinder der Kita Müs machen Abschlussfahrt nach Schloss Fasanerie in Eichenzell
- Die Piratenreise in der Kita Sonnenschein
- Kita Kinder erobern den Supermarkt
- Abschiedswochen in der Kita „Zwergenland“
- Die Kita Sonnenschein wurde zertifiziert.
- Piratenreise
- RUMpeL zu besuch beim Ü-5 Club
- Kartoffelernte in der Kita Müs
- Festlegung der Ferien für das Jahr 2026
- Ausbildung in der Kita
- Kindertagespflege
- Schulen
- Büchereien
- Wohnen
- Leben
- Bildung
- Bauen & Gewerbe
Familienname Änderung Kind - Einbenennung
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihnen die elterliche Sorge für ein Kind – allein oder gemeinsam mit einem anderen Elternteil – zusteht und ihr Ehe-/Lebenspartner nicht Elternteil des Kindes ist, können Sie dem Kind, dass sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, ihren Ehe- oder Lebenspartnerschaftsnamen durch Erklärung gegenüber dem Standesamt erteilen. Sie können den Ehenamen oder den Lebenspartnerschaftsnamen auch dem Namen, den das Kind zu diesem Zeitpunkt führt, voranstellen oder anfügen.
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie bei dem Standesamt eintrifft, das den Geburtsregistereintrag für das Kind führt.
Sie erhalten auf Wunsch eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Zuständige Stelle
Standesamt
Voraussetzungen
- Die Ehegatten oder Lebenspartner führen einen Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen und leben mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Ein Ehegatte oder Lebenspartner ist sorgeberechtigt, der andere ist nicht Elternteil des minderjährigen Kindes.
- Der andere Elternteil muss der Namensänderung zustimmen, wenn sie oder er ebenfalls sorgeberechtigt ist (Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Änderung des Namens zum Wohl des Kindes erforderlich ist).
- Das Kind muss der Erklärung zustimmen, wenn es das fünfte Lebensjahr vollendet hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Geburtsurkunde des Kindes
- Personalausweise oder Reisepässe
- Eheurkunde
- Einwilligungserklärung des sorgeberechtigten anderen Elternteiles
- Sorgerechtsnachweis
- ggf. Einwilligungserklärung des Kindes
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Beurkundung der Erklärung fallen Gebühren in Höhe von 23,50 Euro an, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Wenn Sie oder Ihre Ehegattin/Ihr Ehegatte oder Ihre Lebenspartnerin/Ihr Lebenspartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.