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Befristeten und prüfungsfreien Fischereischein genehmigen oder verlängern lassen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie in Hessen den Fischfang ausüben möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen und mit sich führen. Eine Ausnahme bildet der sogenannte Ausländerfischereischein, der für drei aufeinanderfolgende Monate erteilt wird.
Ohne Nachweis einer bestandenen Fischerprüfung kann Ihnen auf Antrag ein Ausländerfischereischein erteilt oder verlängert werden, wenn Sie im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem diplomatischen Corps angehören und Sie Ihre Sachkunde durch die Vorlage eines ausländischen Fischereischeins oder Fischereierlaubnisscheins nachweisen.
Verfahrensablauf
Einen Ausländerfischereischein inkl. Verlängerung können Sie vor Ort bei Ihrem Gemeindevorstand beantragen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist der jeweilige Gemeindevorstand.
Voraussetzungen
- Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
-
Es stehen keine Versagungsgründe entgegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Sachkundenachweis (z.B. ausländischer Fischereischein oder ausländischer Fischereierlaubnisschein)
- Ausweis oder Reisepass
-
1 Passbild
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 12,50 €Vorkasse: Neinhttps://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-UmwMinVwKostOHE2009V17AnlageDie Kosten setzen sich zusammen aus der Verwaltungsgebühr (5 EUR) und der Fischereiabgabe (7,50 EURO).Welche Fristen muss ich beachten?
Der Ausländerfischereischein wird für drei aufeinanderfolgende Monate erteilt. Er kann verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung weiterhin vorliegen.
Geltungsdauer: 3 Monate
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
-
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
Anträge / Formulare
- Formulare vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Weiterführende Informationen
Herausgebende Stelle
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Abteilung VI, Referat 3