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Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis beantragen
Leistungsbeschreibung
Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Dies besteht beispielsweise bei
- Grundstücken, für die der Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festlegt,
- Grundstücken, die in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen.
Wollen Sie ein solches Grundstück erwerben, benötigen Sie ein sogenanntes "Negativzeugnis", damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann. Mit dem Negativzeugnis bestätigt die Gemeinde, dass sie
- kein Vorkaufsrecht für das Grundstück hat oder
- dieses nicht ausübt.
Verfahrensablauf
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der das Grundstück liegt.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Dieter DerbortBauamtsleiter, Techn. Betriebsleiter Gemeindewerke
- Herr Hakki OrhanBauamtsleiter