- Rathaus & Bürgerservice
- Freizeit & Tourismus
- Leben & Wohnen
- Leben & Wohnen
- Bildung
- Bildung
- Kindertagesstätten
- Kindertagesstätten
- Kindertagesstätte Farbenspiel Großenlüder
- Kindertagesstätte Regenbogen Großenlüder
- Kath. Kindertagesstätte St. Georgs Abenteuerland Großenlüder
- Kindertagesstätte Sonnenschein Bimbach
- Kath. Kindertagesstätte Kinderarche Kunterbunt Bimbach
- Kindertagesstätte Müs
- Kindertagesstätte Zwergenland Kleinlüder
- Aktuelles aus den Kitas
- Aktuelles aus den Kitas
- Kita Müs - Besuch im Friseursalon Keefer
- Kita Sonnenschein beim Erste Hilfe Kurs
- Kita Sonnenschein Faschingsfeier
- Kita Farbenspiel - Faschingsfeier
- Kita Müs - Faschingstreiben
- Pädagogischer Tag aller kommunalen Kitas
- Kita Kinderarche Kunterbunt - Fastnacht
- Kita Müs - Frühlingsprojekt Rund u
- Kita Müs zu Besuch bei der Schreinerei Keller
- Kita Farbenspiel - Kinderparlament
- Kita Müs - Ausflug Wirgarten
- Kita Sonnenschein im Haus der Begegnung
- Sommerferienbetreuung 2025
- Kita Müs Hühnerprojekt
- Kita Zwergenland Osterhasen
- Kita Müs erhält neues Tipi dank großzügiger Spende
- Kita – Kinder besuchen Bauernhöfe in Müs
- Kita Regenbogen - Oma & Opa-Nachmittag
- Kita Sonnenschein in der Kinderakademie
- Kita Sonnenschein - Bring deinen Schulranzen mit!
- Kita Müs - Sauberer Kindertag am 06. Mai 2025
- Kita Müs - Besuch beim Bäcker
- Kita Farbenspiel - Sauberhafter Kindertag 2025
- Kita Sonnenschein - Sommerfest
- Elterninfoabend mit Andreas Dederich
- Kita Sonnenschein - Wir wachsen mit unserem Gemüse
- Ein lehrreicher Vormittag für die Vorschulkinder der Kita Zwergenland in Kleinlüder
- Kita Müs - Großes Walderlebnis mit dem Rhöner Umweltmobil
- Ausbildung in der Kita
- Kindertagespflege
- Schulen
- Büchereien
- Wohnen
- Leben
- Bauen & Gewerbe
Bestattung
Leistungsbeschreibung
Bei einem Todesfall haben Sie als Angehöriger die Pflicht, umgehend eine Ärztin/einen Arzt zu verständigen, der die Leichenschau durchführt und den Leichenschauschein ausstellt. Der Ärztin oder dem Arzt müssen Sie das Betreten von Grundstücken und Räumen zur Durchführung der Leichenschau gestatten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt.
Der Todesfall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Ortes, in dem der Tod eingetreten ist, anzuzeigen. Dabei ist der nichtvertrauliche Teil des Leichenschauscheines abzugeben (siehe auch Sterbeurkunde). Als Angehöriger haben Sie die Bestattung zu veranlassen, die frühestens 48 Stunden und nicht später als 96 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden soll. Es gibt die Möglichkeit der Erd-, Feuer- oder Seebestattung. Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen Sie als Angehöriger die Bestattungsart.
Sorgepflichtige Angehörige
Sorgepflichtige Angehörige sind der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister, Adoptiveltern und -kinder.Welche Gebühren fallen an?
An wen muss ich mich wenden?
- Für die Durchführung der Leichenschau an eine Ärztin/einen Arzt.
- Für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt.
- Für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll.
- Für die Überführung vom Sterbeort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.
Wichtiger Hinweis
Im Allgemeinen beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen mit der Durchführung der Bestattung. Dieses kann auch die Sterbeanzeige beim Standesamt sowie die weiteren Behördengänge für Sie erledigen.