- Rathaus & Bürgerservice
- Freizeit & Tourismus
- Leben & Wohnen
- Leben & Wohnen
- Bildung
- Bildung
- Kindertagesstätten
- Kindertagesstätten
- Kindertagesstätte Farbenspiel Großenlüder
- Kindertagesstätte Regenbogen Großenlüder
- Kath. Kindertagesstätte St. Georgs Abenteuerland Großenlüder
- Kindertagesstätte Sonnenschein Bimbach
- Kath. Kindertagesstätte Kinderarche Kunterbunt Bimbach
- Kindertagesstätte Müs
- Kindertagesstätte Zwergenland Kleinlüder
- Aktuelles aus den Kitas
- Aktuelles aus den Kitas
- Kita Müs - Besuch im Friseursalon Keefer
- Kita Sonnenschein beim Erste Hilfe Kurs
- Kita Sonnenschein Faschingsfeier
- Kita Farbenspiel - Faschingsfeier
- Kita Müs - Faschingstreiben
- Pädagogischer Tag aller kommunalen Kitas
- Kita Kinderarche Kunterbunt - Fastnacht
- Kita Müs - Frühlingsprojekt Rund u
- Kita Müs zu Besuch bei der Schreinerei Keller
- Kita Farbenspiel - Kinderparlament
- Kita Müs - Ausflug Wirgarten
- Kita Sonnenschein im Haus der Begegnung
- Sommerferienbetreuung 2025
- Kita Müs Hühnerprojekt
- Kita Zwergenland Osterhasen
- Kita Müs erhält neues Tipi dank großzügiger Spende
- Kita – Kinder besuchen Bauernhöfe in Müs
- Kita Regenbogen - Oma & Opa-Nachmittag
- Kita Sonnenschein in der Kinderakademie
- Kita Sonnenschein - Bring deinen Schulranzen mit!
- Kita Müs - Sauberer Kindertag am 06. Mai 2025
- Kita Müs - Besuch beim Bäcker
- Kita Farbenspiel - Sauberhafter Kindertag 2025
- Kita Sonnenschein - Sommerfest
- Elterninfoabend mit Andreas Dederich
- Kita Sonnenschein - Wir wachsen mit unserem Gemüse
- Ein lehrreicher Vormittag für die Vorschulkinder der Kita Zwergenland in Kleinlüder
- Kita Müs - Großes Walderlebnis mit dem Rhöner Umweltmobil
- Ausbildung in der Kita
- Kindertagespflege
- Schulen
- Büchereien
- Wohnen
- Leben
- Bauen & Gewerbe
Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
Leistungsbeschreibung
Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Was sollte ich noch wissen?
An wen muss ich mich wenden?
Für die Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten ist die Behörde zuständig, die auch das Original ausgestellt hat.
Hat die Behörde das Original nicht selbst ausgestellt, dann ist sie für die Beglaubigung nur zuständig, wenn sie nach § 1 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden für zuständig erklärt worden ist und das Original von einer anderen Behörde stammt oder es zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.
Auch für die Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen sind die Behörden zuständig, die in § 1 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden genannt werden.
Nach § 1 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden sind alle Behörden im Sinne des § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes zuständig. Nicht zuständig sind Polizeibehörden und natürliche und juristische Personen des Privatrechts, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Melody Marasco
- Frau Michaela Otterbein
- Herr Peter SchlitzerLeiter des Bürgerbüros