Kommunalwahl am 15. März 2026 Briefwahl rechtzeitig zurückschicken

Am Sonntag, dem 15. März 2026, findet in Großenlüder die Kommunalwahl statt.

Wahlscheine können von den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis Freitag, 13. März 2026, 13:00 Uhr, im Rathaus Großenlüder, St.-Georg-Straße 2, mündlich, schriftlich oder direkt von Zuhause aus auf elektronischem Wege beantragt werden.

Für die elektronische Beantragung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Großenlüder (www.grossenlueder.de) einen entsprechenden Link. Noch einfacher ist die Beantragung mit dem Einscannen des QR-Codes auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Hier gelangen Sie direkt zum Online-Antrag und müssen nur noch Ihr Geburtsdatum und, falls gewünscht, eine abweichende Versandadresse eingeben. Die online-Beantragung ist wegen der Postlaufzeiten bis zum 10. März 2026 möglich.

Im Fall einer plötzlichen nachweislichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, beantragt werden.

Wer die Unterlagen für eine andere Person mitnehmen möchte, benötigt dazu eine schriftliche Vollmacht (z. B. Rückseite der Wahlberechtigung). Ein Bevollmächtigter darf jedoch nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

Wer als Briefwähler an der Wahl teilnimmt, sollte den Wahlbrief frühzeitig zum Postversand geben, da nur die Wahlbriefe, die bis zum Wahltag 18:00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung eingehen, an der Auszählung teilnehmen. Wahlbriefe können auch bis zum Wahltag 18:00 Uhr im Wahlbüro der Gemeinde Großenlüder, St.-Georg-Straße 2, abgegeben werden.

Das Wahlamt der Gemeinde Großenlüder hat aus o. g. Gründen

  • am Freitag, dem 13. März 2026, von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr,
  • am Samstag, dem 14. März 2026, von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
  • am Sonntag, dem 15. März 2026, von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr

geöffnet. Informationen zur Wahl finden Sie auch unter www.grossenlueder.de.