Sportlerehrung der Gemeinde Großenlüder

Um die sportlichen Leistungen in der Gemeinde Großenlüder öffentlich zu würdigen, lädt die Gemeinde Großenlüder alle zwei Jahre zur Sportlerehrung ein. Die nächste Ehrung wird voraussichtlich im Herbst/Winter stattfinden. Folgende, in der Saison 2024/2025 von Personen oder Mannschaften erbrachten Leistungen werden geehrt:

1.   Bundesrekord oder 1. bis 3. Platz bei einer Bundesmeisterschaft.

2.   Landesrekord oder 1. bis 3. Platz bei einer Landesmeisterschaft.

3.   Überregionaler Rekord oder Meisterschaft (Kreis-, Bezirks-, Gaumeisterschaft).

4.   Meisterschaft in einer Spielklasse, die mindestens der Kreisklasse entspricht

      und der damit verbundene Aufstieg in die nächsthöhere Spielklasse.

5.   Eine gleichwertige Leistung, die den Ziffern 1 bis 4 entspricht.

Die zu ehrenden Personen müssen einem Verein angehören, der Mitglied im Landessportbund Hessen ist. Darüber hinaus müssen sie in der Gemeinde Großenlüder wohnen oder einem Verein angehören, der seinen Sitz in Großenlüder hat.

Die Sportvereine in der Gemeinde Großenlüder wurden angeschrieben, die in ihrem Vereinssport erbrachten sportlichen Leistungen anzuzeigen. Geehrt werden aber auch Bürgerinnen und Bürger, die in einem externen Sportverein entsprechende Leistungen erbracht haben. Dazu benötigen wir jedoch Unterstützung. Sollte Ihnen ein solcher sportlicher Erfolg bekannt sein, bitten wir bis zum 15. Oktober 2025 um Rückmeldung an die Gemeindeverwaltung Großenlüder, E-Mail: rathaus@grossenlueder.de.

Folgende Angaben werden benötigt:

  • Beschreibung der Leistung mit Ort und Datum, Platzierung oder Wertung
  • Verein und evtl. Abteilung
  • Name und Anschrift der zu ehrenden Person/en oder Mannschaft/en mit Betreuer
  • Name und Anschrift, evtl. Verein und Funktion der/des Meldenden mit Telefonnummer oder E-Mail-Adresse

Der Meldung sind eine erreichte Siegerurkunde, ein Pressebericht oder ein sonstiger Nachweis beizufügen.