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Versicherungsschutz prüfen: Wasserschäden an Hausanschlussleitungen können teuer werden
Ein Wasserschaden am Hausanschluss kann schnell zu einer kostspieligen Angelegenheit werden – und viele Bürgerinnen und Bürger wissen nicht, dass sie dafür selbst aufkommen müssen. Laut der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Großenlüder liegt die Verantwortung für die Hausanschlussleitung ab dem Abzweig der öffentlichen Hauptleitung beim jeweiligen Grundstückseigentümer.
Das bedeutet konkret: Entsteht ein Schaden an dieser Leitung, müssen die Kosten für Reparatur oder Erneuerung vom Eigentümer selbst getragen werden. Je nach Schadenslage und Länge der Leitung können dabei schnell hohe vierstellige Beträge entstehen. Die Reparaturen dürfen nicht in Eigenregie durchgeführt werden, sondern müssen von einem durch den Eigenbetrieb der „Gemeindewerke Großenlüder“ beauftragten Unternehmen ausgeführt werden.
Gerade bei älteren Gebäuden ist es daher besonders ratsam, die eigene Wohngebäudeversicherung bzw. die Versicherungspolice genau zu prüfen. Nicht jede Standardversicherung deckt Schäden an der Hausanschlussleitung automatisch ab. Es kann sinnvoll sein, den Versicherungsschutz entsprechend zu erweitern oder eine Zusatzversicherung abzuschließen, um im Ernstfall gut abgesichert zu sein.
Unser Tipp: Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Versicherungsberater auf und lassen Sie prüfen, ob Ihre Police auch Schäden an der Hausanschlussleitung umfasst. So beugen Sie unangenehmen Überraschungen vor und schützen Ihr Eigentum wirksam.
Bei Rückfragen zur technischen Seite des Hausanschlusses oder zur Satzung steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.