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Sommerzeit – Wespenzeit
Im Ordnungsamt der Gemeinde Großenlüder wird in der Zeit von Juli bis Oktober sehr häufig um Hilfe nachgefragt, weil Wespen, Hornissen & Co. ihre Nester an, für die Bürger, ungünstigen Stellen bauen.
Hornissen, Hummeln und Bienen stehen unter besonderem Schutz und dürfen nur nach Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde umgesiedelt bzw. getötet werden. Die gewöhnliche deutsche Wespe darf nur bei Vorhandensein eines Grundes bekämpft werden (Rollo-Kästen, Eindringen in die Wohnung, Allergie usw.).
Aus diesem Grunde hat die Naturschutzbehörde des Landkreises Fulda ein für das Gebiet des Landkreises Fulda flächendeckendes Netz an ehrenamtlichen sachkundigen Beratern aufgebaut, die in den einzelnen Kommunen vor Ort eine Beratung von Betroffenen vornehmen können.
Diese Berater werden durch die Naturschutzbehörde geschult und nehmen ihre Aufgabe ehrenamtlich war. Sie sind durch den Kreisausschuss beauftragt, fachkundige allgemein verbindliche Auskünfte zu erteilen. In Zweifelfällen kann auch die Naturschutzbehörde selbst zu Rate gezogen werden.
Ziel der Beratungstätigkeit soll sein,
- die Anrufer über die Insekten zu informieren und deren Verhalten zu erklären.
- dem Anrufer Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
- eine Beratung vor Ort anzubieten.
- die Möglichkeit und den Arbeitsaufwand einer Nestumsiedlung und die damit verbundenen Kosten zu erläutern und ggf. eine Umsiedlung zu organisieren.
- die rechtlichen Gründe der Vernichtung eines Nestes aufzuzeigen.
Für die Gemeinde Großenlüder steht Ihnen als Berater zur Verfügung: Herr Andreas Hüfner, Mambachstraße 8, 36100 Petersberg, Tel.: 0163/1958256
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Für weitere Informationen steht Ihnen auch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Fulda, Telefon 0661/6006-7931 und Telefon 0661/6006-7930 zur Verfügung.
Das Ordnungsamt und die Feuerwehren können keine Beseitigung von Wespennestern veranlassen bzw. vornehmen.