Kommunalwahl am 15. März 2026 Informationen zur Briefwahl

Am Sonntag, 15. März 2026, findet die Kommunalwahl statt.

Wer möchte, kann jedoch schon vor dem Wahltag per Briefwahl wählen. Dafür muss lediglich bis zum 13.03.2026, 13:00 Uhr, ein Wahlschein beantragt werden.

Wie beantrage ich Briefwahl?

Die Beantragung ist

  • schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail),
  • online (www.grossenlueder.de) oder
  • persönlich (nicht telefonisch) möglich.

 

Schriftlicher Antrag

  • Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die allen Wahlberechtigten bis spätestens zum 22.02.2026 zugestellt wird, ausfüllen, unterschreiben und zurück an das Rathaus senden oder in den Briefkasten am Rathaus einwerfen.
  • Antrag per E-Mail an rathaus@grossenlueder.de unter Angabe des vollständigen Namens, des Geburtsdatums und der Adresse (ggf. eine abweichende Versandadresse)

 

Online-Antrag

  • Auf der Startseite der Homepage der Gemeinde www.grossenlueder.de führt der Button (Bild links) zum Online-Antrag. Dieser ist bereits freigeschaltet und kann bis zum 10.03.2026, 23:59 Uhr genutzt werden.
  • Der QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung leitet direkt zum Online-Antrag und es muss nur noch das Geburtsdatum ergänzt werden.

 

Mündlicher Antrag

Natürlich können Sie die Briefwahl auch persönlich im Rathaus beantragen und, wer möchte, auch direkt vor Ort wählen. Das Bürgerbüro der Gemeinde Großenlüder hat dafür ab dem 2. Februar bis zum 13. März 2026 um spätestens 13:00 Uhr zu folgenden Öffnungszeiten

montags – freitags:             08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

montags:                               15:00 Uhr bis 18:30 Uhr

dienstags – donnerstags:  14:00 Uhr bis 16:00 Uhr  geöffnet.

Bitte beachten Sie: Sollen die Unterlagen durch eine andere Person beim Wahlamt abgeholt werden, muss eine entsprechende Vollmacht vorgelegt werden. Ein Bevollmächtigter darf jedoch nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

Wahlscheinantrag und Vollmacht finden Sie auch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.


Allgemeine Informationen zur Wahl/Briefwahl:

Was ist bei der Briefwahl zu beachten? Hier finden Sie aktuelle Hinweise zur Briefwahl in der Gemeinde Großenlüder:


Wer kann per Briefwahl wählen?

Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis zu den entsprechenden Wahlen eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 22.02.2026 ihre Wahlbenachrichtigung per Brief. Briefwahl beantragen kann jeder Wahlberechtigte ohne Angabe von Gründen.

Wie wird mit den ausgefüllten Wahlunterlagen verfahren?

Der Briefwähler erhält für jede Wahl, zu der er wahlberechtigt ist, je einen Stimmzettel - Kreistagswahl (rot), Gemeindevertreterwahl (weiß), Ortsbeiratswahl (grün) - dazu je einen amtlichen Stimmzettelumschlag in der Farbe des Stimmzettels, einen Wahlbriefumschlag, ein Merkblatt mit Informationen und den persönlichen Wahlschein. Die Stimmzettel werden getrennt voneinander in die entsprechenden Stimmzettelumschläge gesteckt und verschlossen. Alle Stimmzettelumschläge müssen zusammen mit dem persönlich unterzeichneten Wahlschein im Wahlbriefumschlag (orange Farbe) zurückgesandt werden.






Wann ist der Antrag auf Briefwahl möglich?

Der Antrag auf einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen sollte so frühzeitig wie möglich gestellt werden. Der Erhalt der Wahlbenachrichtigung muss nicht abgewartet werden. Letzter Termin für die Beantragung ist Freitag, 13.03.2026, 13:00 Uhr. In bestimmten Ausnahmefällen, z. B. plötzlicher Erkrankung, ist die Beantragung von Wahlunterlagen noch bis zum Wahltag 15:00 Uhr möglich. Bei kurzfristiger Beantragung müssen unbedingt die Postlaufzeiten beachtet werden.

Bis wann müssen meine Briefwahlunterlagen wieder abgeben werden?

Die Briefe müssen beim Wahlamt der Gemeinde Großenlüder im Rathaus, St.-Georg-Str. 2, spätestens am Wahlsonntag, 15. März 2026, bis 18:00 Uhr vorliegen, da die Wahl um 18:00 Uhr endet und dann direkt mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Beachten Sie dabei unbedingt die Postlaufzeiten! Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Die Wähler tragen selbst die Verantwortung für den rechtzeitigen Eingang der Wahlunterlagen beim Wahlamt.

Wer zahlt das Porto für die Rücksendung der Wahlbriefe an das Wahlamt?

Die Deutsche Post AG transportiert die Wahlbriefe innerhalb der Bundesrepublik Deutschland kostenfrei. Aus dem Ausland sind die Wahlbriefe ausreichend zu frankieren.

Weitere Informationen erhalten Sie auch im Wahlamt der Gemeinde, Tel.: 06648 9500-27 oder auf der Homepage www.grossenlueder.de.