Hinweise zum Hutzelfeuer

Traditionsgemäß wird am Wochenende nach Fastnacht das Hutzelfeuer angezündet. Neben mancherlei Bräuchen, die oft von Ort zu Ort verschieden sind, ist das sichtbarste Zeichen dieses Tages das Abbrennen des Hutzelfeuers. Damit dieser jährlich, allseits beliebte Brauch nicht durch die Unvernunft einiger Beteiligter verboten wird, müssen die Verantwortlichen für die Hutzelfeuer folgende wichtige Hinweise beachten.

Richtige Abstände:

  • 100 m zu bewohnten Gebäuden, Bundesautobahnen, Naturschutzgebieten, Wäldern
  •  50 m zu Straßen- und Eisenbahntrassen
  •  35 m zu sonstigen Gebäuden
  •  20 m zu Bäumen und Hecken

 

Verbotenen Materialien:

  • keine Altreifen
  • kein Plastik und Kunststoff
  • keine Matratzen und Möbelstücke
  • kein sonstiger Sperrmüll
  • kein Altöl, keine Chemikalien
  • nichts, was starken Rauch oder Qualm verursacht

Diese genannten Materialien gehören in den Hausmüll, Sperrmüll oder zum Sondermüll, in keinem Fall jedoch auf ein Hutzelfeuer.

Grundsätzlich sollten von Privatpersonen keine Gegenstände für die Hutzelfeuer abgelagert werden. Diese illegalen Ablagerungen können Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Abfallgesetz nach sich ziehen.