Direktwahl Bürgermeister
Direktwahl
der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Großenlüder hat in ihrer Sitzung am 5. Februar 2026 den Wahltermin für die Direktwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters festgelegt. Die Wahl findet am
Sonntag, 15. November 2026
statt. Eine eventuell erforderliche Stichwahl soll dann am Sonntag, 29. November 2026 erfolgen.
Übersicht & Muster
Übersicht der Wahlbezirke und Wahlräume
Wahlbezirk 10 – Feuerwehrstützpunkt, In den Kreuzgärten
Wahlbezirk 11 – Stiftskapitularisches Amtshaus, Marktplatz 1
Wahlbezirk 12 – Lüderhaus, Vereinsraum, Wiesenweg 14
Wahlbezirk 20 – Grundschule Bimbach, Mensa, Jahnstr. 8
Wahlbezirk 21 – Grundschule Bimbach, Betreuungsraum, Jahnstr. 8
Wahlbezirk 30 – Bürgerhaus Eichenau, Dorfstr. 24
Wahlbezirk 40 – Kindertagesstätte Kleinlüder, Bimbacher Str. 20
Wahlbezirk 50 – Bürgerhaus Lütterz, Lütterz 24
Wahlbezirk 60 – Bürgerhaus Müs, Lichtweg 2
Wahlbezirk 70 – Bürgerhaus Uffhausen, Sebastianstr. 6
Musterstimmzettel

Briefwahl
Allgemeine Informationen zur Briefwahl
Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 25.10.2026 eine Wahlbenachrichtigung per Brief. Briefwahl beantragen kann jeder Wahlberechtigte ohne Angabe von Gründen. Um Ihre Stimme per Briefwahl abgeben zu können, benötigen Sie einen Wahlschein, diesen können Sie ab dem 05.10.2026 beantragen.
Um eine rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen per Post sicherzustellen, sollte der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins möglichst frühzeitig beim Wahlamt eingegangen sein. Personen, die ihren Antrag nach dem 11. November 2026 stellen möchten, wird empfohlen, diesen persönlich im Wahlamt einzureichen, da aufgrund der Postlaufzeiten eine rechtzeitige postalische Zustellung nicht mehr möglich ist.
Beantragung von Briefwahlunterlagen
1. Online-Briefwahlantrag
Der Online-Briefwahlantrag für die Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters steht Ihnen in der Zeit vom 05.10.2026 bis zum 11.11.2026 zur Verfügung. Scannen Sie hierzu einfach den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung mit Ihrem Handy oder klicken Sie auf den folgenden Link:
Wir empfehlen eine Telefonnummer anzugeben, damit wir Sie bei Rückfragen schnell kontaktieren können. Von einer Mehrfachbeantragung bitten wir abzusehen.
Sollten Ihnen Ihre Briefwahlunterlagen innerhalb einer Woche nach Antragstellung nicht zugegangen sein, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung.2. Per Post | Per Fax |Per E-Mail
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Briefwahlantrag aufgedruckt. Sie können diesen vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg an das Wahlamt senden. Alternativ ist der Antrag formlos schriftlich möglich. Der Antrag kann auch in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden.
Per Post senden Sie den Antrag an:
Gemeinde Großenlüder, Wahlamt, St.-Georg-Straße 2, 36137 Großenlüder.
Bei Versand auf dem Postweg müssen Sie keinen Rückumschlag beifügen.
Per Fax
an 06648 9500-95Per E-Mail
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen per E-Mail an rathaus@grossenlueder.de beantragen. Der Versand der Briefwahlunterlagen in das Ausland ist möglich. Wir empfehlen Ihnen, eine Telefonnummer anzugeben, damit wir Sie bei Rückfragen schnell erreichen können. Die nachfolgenden Daten sind unbedingt anzugeben:
- Vollständiger Name + Vorname
- Straße + Hausnummer
- PLZ
- Geburtsdatum
- Telefonnummer für eventuelle Rückfragen (freiwillige Angabe)
- ggf. abweichende Versandanschrift
3. Persönlich im BürgerbüroSie können persönlich im Bürgerbüro des Rathauses, St.-Georg-Straße 2 in Großenlüder, Ihren Briefwahlantrag stellen. Dafür müssen Sie Ihren Ausweis bzw. Pass und Ihre Wahlbenachrichtigung mitbringen. Sie können dort auch direkt Ihre Stimme abgeben.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Vollmacht
Wenn Ihre Briefwahlunterlagen durch eine andere Person, z. B. durch einen Familienangehörigen abgeholt werden sollen, müssen Sie diese zur Entgegennahme bevollmächtigen. Sie können hierzu die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen. Die abholende Person muss dabei den eigenen Ausweis/Pass und den Briefwahlantrag vorlegen. Die Abholung der Briefwahlunterlagen ist für maximal 4 Personen möglich.
Frist für die Beantragung von Briefwahlunterlagen
Die Antragsfrist für die Briefwahl, also der Eingang Ihres Antrags oder die persönliche Beantragung beim Wahlamt endet am Freitag, dem 13.11.2026 um 13:00 Uhr.
Bei einer plötzlichen Erkrankung kann der Antrag allerdings noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden. Das Wahlamt im Rathaus der Gemeinde Großenlüder hat dafür am Samstag, dem 14. November 2026, von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr und am Wahltag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet.Bitte beachten Sie:
- Das Wahlamt hat nach dem Versand der Briefwahlunterlagen keinen Einfluss auf die Postlaufzeiten. Sollten Ihnen die Briefwahlunterlagen innerhalb einer Woche nach Antragstellung nicht zugegangen sein, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit dem Wahlamt, Tel. 06648 9500-13, in Verbindung.
- Die Wählerin/Der Wähler trägt das Risiko des rechtzeitigen Eingangs bei der Wahlbehörde.
Wegweiser für die Briefwahl

