Bericht über Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts ( § 123 a HGO)

Die Gemeinde Großenlüder verfügt über keine Beteiligungen im Sinne des § 123 a Abs. 1 HGO. Ein Beteiligungsbericht nach § 123 a Abs. 2 HGO wird daher nicht erstellt.

Großenlüder, den 27.08.2026


Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Großenlüder

Florian Fritzsch
Bürgermeister