Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 15 „Nördlich Strickweg“ im Ortsteil Müs

Inkrafttreten des Bebauungsplanes

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Großenlüder hat am 21.05.2026 den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 15 „Nördlich Strickweg“ in der Gemarkung Müs, bestehend aus der Plankarte und dem Textteil sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan, Teil 1 und 2, als Satzung gemäß § 10 BauGB sowie die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 HBO als Gestaltungssatzung beschlossen. Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die Erklärung über die Berücksichtigung der Umweltbelange wurden in der o. g. Sitzung gebilligt. Diese wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 15 „Nördlich Strickweg“ in Kraft.

Das Planungsgebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erstreckt sich auf das Flurstück 46/5 in Flur 5 und teilweise auf das Flurstück 97/18 (Strickweg) in Flur 7 der Gemarkung Müs. Mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan wird eine Fläche zur Erstellung eines Wohngebäudes mit Einliegerwohnung, Garage und Nebengebäude (Pferdestall mit max. 4 Pferden) ausgewiesen. Der Planbereich ist über die bestehende Straße „Strickweg“ erschlossen.

Der Eingriffsausgleich erfolgt auf einer Teilfläche des Flurstückes 51/5 in Flur 5 der Gemarkung Müs (Teilgeltungsbereich 2).

Der Bebauungsplan nebst Begründung kann im Bauamt der Gemeinde Großenlüder, St. Georg-Straße 2, 36137 Großenlüder (Zimmer 31), von jedermann von diesem Tag ab eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Einsichts- und Auskunftsmöglichkeiten sind zu folgenden Zeiten gegeben:

montags bis freitags              von 8.00 bis 12.00 Uhr,

montags                                  von 15.00 bis 18.30 Uhr,

mittwochs                                von 14.00 bis 16.00 Uhr,

dienstags u. donnerstags    von 14.00 bis 16.00 Uhr – nach Terminvereinbarung

sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblichen Feiertag fällt. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann eine Zusendung der Planunterlagen erfolgen.

Ferner ist der Bebauungsplan auf der Homepage der Gemeinde Großenlüder unter www.grossenlueder.de unter der Rubrik „Bauen & Gewerbe / Flächennutzungsplan und Bebauungspläne“ einsehbar.

Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Großenlüder geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen.

Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Entschädigungsberechtigte nach § 44 Abs. 3 BauGB Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Nach § 44 Abs. 4 BauGB erlischt der Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die v.g. Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Großenlüder, den 09.06.2026

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Großenlüder

Florian Fritzsch

Bürgermeister