Genehmigung der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Nördlich Strickweg“ im Ortsteil Müs

Die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 21.05.2026 beschlossene 49. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Nördlich Strickweg“ im Ortsteil Müs wurde mit Verfügung des Regierungspräsidiums Kassel vom 02.06.2026 nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Die Begründung zum Flächennutzungsplan und die Erklärung über die Berücksichtigung der Umweltbelange (Zusammenfassende Erklärung) wurden in der o. g. Sitzung gebilligt. Der Plan kann somit in der vorliegenden Fassung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam werden.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung können in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 31, während der Dienststunden

 

          montags bis freitags                  von   8.00 bis 12.00 Uhr

          montags                                       von 15.00 bis 18.30 Uhr

          mittwochs                                    von 14.00 bis 16.00 Uhr

          dienstags u. donnerstags         von 14.00 bis 16.00 Uhr – nach Terminvereinbarung

 

eingesehen werden, über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

 

Großenlüder, den 09.06.2026

Der Gemeindevorstand der

Gemeinde Großenlüde

Florian Fritzsch

Bürgermeister