Hinweis: Eintragung von Auskunfts- und Übermittlungssperren
Laut Bundesmeldegesetz hat jeder Einwohner und jede Einwohnerin das Recht auf gebührenfreie Eintragung von Auskunfts- und Übermittlungssperren.
Eine Auskunftssperre gemäß § 51 Abs. 1 Bundesmeldegesetz trägt die Meldebehörde auf Antrag in das Melderegister ein, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann. Hierzu ist bei der Meldebehörde ein Antrag zu stellen, in dem die Gründe glaubhaft zu machen sind.
Diese Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet und kann auf Antrag verlängert werden.
In folgenden Fällen ist die Eintragung einer Übermittlungssperre möglich:
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 Bundesmeldegesetz
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen gemäß § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk gemäß § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz
Wie in den vergangenen Jahren möchten wir den Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die das 70. Lebensjahr vollenden oder älter sind, durch eine Veröffentlichung im Lüdertalboten zum Geburtstag gratulieren. Diese Gratulation erfolgt in 5er Schritten, d.h. zum 70., 75., 80. Geburtstag usw. Eine Gratulation zu Ehejubiläen erfolgt erstmalig zur Goldenen Hochzeit und zu jedem weiteren Ehejubiläum.
Falls Sie die Veröffentlichung Ihres Geburtstages bzw. Ihres Ehejubiläums nicht wünschen, bitten wir Sie, eine entsprechende Übermittlungssperre eintragen zu lassen. Geburtstage/Ehejubiläen, die schon in der Vergangenheit nicht veröffentlicht wurden, behalten selbstverständlich bis auf Widerruf ihren Sperrvermerk.
Anträge auf Eintragung von Auskunfts- oder Übermittlungssperren sind jeweils beim Gemeindevorstand der Gemeinde Großenlüder, Ordnungsamt, St.-Georg-Straße 2, Zimmer 10, oder telefonisch unter 06648/9500-12 oder -14 zu stellen.
Großenlüder, den 24. August 2026