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Aufstellung einer Änderung Nr. 3 zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 6 „Biogaspark Großenlüder Am Finkenberg“ der Gemeinde Großenlüder
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Großenlüder hat in ihrer Sitzung am 3. April 2025 die Aufstellung der Änderung Nr. 3 zum Bebauungsplan Nr. 6 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB beschlossen. Zugleich wurde die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der 3. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 6 „Biogaspark Großenlüder Am Finkenberg“ sollen die Abfallschlüssel und ihre mengenmäßigen Beschränkungen aufgehoben und der Vorhaben- und Erschließungsplan zukunftsfähig formuliert werden.
Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Änderung Nr. 3 zum Bebauungsplan Nr. 6 wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt; die Voraussetzungen des § 13a BauGB sind erfüllt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt gemeinsam mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom
12. Mai 2025 bis einschließlich 16. Juni 2025
im Rathaus der Gemeinde Großenlüder, Bauamt, Zimmer 31, während der allgemeinen Dienstzeiten
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr,
Montag von 15.00 bis 18.30 Uhr,
Mittwoch von 14.00 bis 16.00 Uhr
zu jedermanns Einsichtnahme sowie auch außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel.: 06648/9500-34. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Der Planentwurf und die Begründung sind innerhalb der vorgenannten Auslegungszeit auch über die Internetseite der Gemeinde Großenlüder https://www.grossenlueder.de, Rubrik Bauen & Gewerbe / Bauleitplanung im Verfahren, als pdf-Datei abrufbar.
Weiterhin stehen die Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Hessen zur Verfügung.
Etwaige Anregungen können während der Auslegungszeit bei der Gemeindeverwaltung / Bauverwaltung vorgebracht werden. Die Stellungnahmen können elektronisch unter bauamt@grossenlueder.de übermittelt werden, sie können aber auch bei Bedarf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen wird den Beteiligten das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt.
Die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2 a bis 4 a BauGB kann einem Dritten übertragen werden. Gemäß § 4 b BauGB wurde das Büro für Ingenieurbiologie und Landschaftsplanung, BIL, Witzenhausen, mit der Durchführung der Verfahrensschritte beauftragt.
Großenlüder, den 23.04.2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Großenlüder
gez.: Fritzsch, Bürgermeister
