Satzung über die Einziehung eines öffentlichen Wirtschaftsweges in der Gemarkung Großenlüder, Flur 1, Flurstück 40
Aufgrund der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert am 16. Februar 2023 (GVBl. I S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Großenlüder in ihrer Sitzung am 21.08.2025 folgende Aufhebungssatzung beschlossen:
§ 1
Folgende öffentliche Wegeparzelle wird eingezogen und steht nicht mehr als öffentliche Wirtschaftswegefläche zur Verfügung:
Gemarkung Großenlüder, Flur 1, Flurstück 40
Lage: „Grabberg“
§ 2
Diese Satzung tritt am Tag nach Vollendung der Bekanntmachung in Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Großenlüder, den 26.08.2025
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Großenlüder
Florian Fritzsch
Bürgermeister