Vereinseigener Sportstättenbau
Leistungsbeschreibung
Die Hessische Landesregierung gewährt allen Sportvereinen, die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind, Zuwendungen für den vereinseigenen Sportstättenbau.
Zuwendungen werden gewährt für:
- den Neu-, Ersatzneu- oder Erweiterungsbau von Sportstätten
- den Aus- oder Umbau von Sportstätten
- die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten
- die Ausstattung von Sportstätten
Dabei werden vorrangig die Sanierung und Erhaltung bestehender Sportstätten gefördert.
Voraussetzungen
- Verein muss Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sein
- Maßnahme muss vom Kreis auf der Prioritätenliste an vorrangiger Stelle geführt sein
- Förderungsgrundsätze des Landes Hessen für Zuwendungen im Sportstättenbau
Welche Unterlagen werden benötigt?
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Bemerkungen
An wen muss ich mich wenden?
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Jürgen MöllerAmtsleiter