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Verwendung von bestimmten Biozidprodukten anzeigen
Leistungsbeschreibung
Biozidprodukte bekämpfen Schadorganismen wie Bakterien, Insekten und Pilze. Als chemische oder biologische Mittel können sie gefährlich für Mensch und Umwelt sein. Tätigkeiten mit Biozidprodukten unterliegen deshalb einer besonderen Verantwortung. Sie sind nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Die Person, die Tätigkeiten ausführt, ist sachkundig oder
- wird von einer sachkundigen Person beaufsichtigt.
Zu Biozidprodukten zählen folgende Mittel zur Schädlingsbekämpfung:
- Rodentizide: Produkte zur Bekämpfung von Mäusen, Ratten und anderer Nagetiere
- Avizide: Produkte zur Bekämpfung von Vögeln
- Bekämpfungsmittel gegen Mollusken und Würmer und Produkte gegen andere Wirbellose
- Produkte zur Bekämpfung von Fischen
- Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden, zum Beispiel Insekten, Spinnentiere und Schalentiere
- Repellentien und Lockmittel: Produkte zur Fernhaltung oder Köderung von Schadorganismen – hierzu gehören auch Produkte, die unmittelbar oder mittelbar für die menschliche Hygiene oder die Hygiene im Veterinärbereich entweder direkt auf der Haut oder indirekt in der Umgebung von Menschen oder Tieren verwendet werden
- Produkte gegen sonstige Wirbeltiere
Wenn Sie als Arbeitgeber solche Mittel einsetzen, müssen Sie dies in der Regel melden. Dies gilt, wenn sie eine der folgenden Einstufungen erhalten haben:
- akut toxisch, Kategorie 1, 2 oder 3
- krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch Kategorie 1A oder 1B
- spezifisch zielorgantoxisch Kategorie 1 SE oder RE eingestuft
- Kategorie "geschulter berufsmäßiger Verwender"
Sie müssen dies melden, wenn Sie die Schädlingsbekämpfungsmittel zum ersten Mal oder erneut nach einer Unterbrechung von mindestens einem Jahr einsetzen.