Gemeinde schafft Voraussetzungen für ergebnisoffene Prüfung des Innovations- und Technologiezentrums
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Großenlüder hat am 27. August 2026 mehrheitlich beschlossen, die erforderlichen Schritte zur Schaffung neuen Baurechts für das geplante Innovations- und Technologiezentrum auf dem Gelände der bestehenden Biogasanlage „Am Witteroth“ in der Gemarkung Großenlüder vorzubereiten. Damit wird der planungsrechtliche Weg beschritten, der nach der zwischen den beteiligten Behörden abgestimmten rechtlichen Einschätzung für die weitere Prüfung und mögliche Umsetzung des Vorhabens erforderlich ist.
Mit dem Beschluss ist weder eine Baugenehmigung noch eine abschließende Zustimmung zum Vorhaben verbunden. Die Gemeinde schafft vielmehr die Grundlage für eine rechtssichere, transparente und ergebnisoffene Prüfung des Projekts. Ob und in welchem Umfang das Vorhaben verwirklicht werden kann, hängt von den Ergebnissen des weiteren Bauleitplanungs- und Genehmigungsverfahrens sowie von der Vorlage belastbarer Planungsunterlagen und Fachgutachten ab.
„Die Gemeinde ist Möglichmacherin und nicht Verhindererin. Möglich wird ein solches Vorhaben aber nur auf einem rechtlich sicheren Weg und unter klaren Bedingungen“, erklärt Bürgermeister Florian Fritzsch. „Unser oberster Auftrag ist es, die Bürgerinnen und Bürger sowie die weiteren Schutzgüter angemessen zu berücksichtigen.“
Bestehender Bebauungsplan reicht nicht aus
Für das Gelände besteht derzeit ein rechtsgültiger Bebauungsplan mit der Festsetzung eines Sondergebiets „Biogasanlage“. Außerdem liegt eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Betrieb der bestehenden Biogasanlage vor.
Das geplante Innovations- und Technologiezentrum geht nach den bisher vorliegenden Unterlagen jedoch deutlich über diese Nutzung hinaus. Vorgesehen sind unter anderem eine Produktionshalle mit einer Höhe von 20 Metern, eine Prozesshalle mit einer Höhe von 40 Metern sowie zusätzliche Prozessoreinheiten mit einer möglichen Gesamthöhe von bis zu 80 Metern. In den Hallen sollen aufbereitete Sekundärrohstoffe und weitere Stoffströme verarbeitet und unter Einsatz von CO2 neue Produkte, insbesondere synthetische Kraftstoffe, hergestellt werden.
Der bestehende Bebauungsplan, der auf die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage zugeschnitten ist, deckt diese Nutzung nach der zwischen den beteiligten Behörden abgestimmten Einschätzung nicht ab. Ein unmittelbares Baugenehmigungsverfahren auf dieser Grundlage kommt daher nicht in Betracht. Vor einer weiteren Genehmigungsprüfung muss zunächst neues Baurecht geschaffen werden.

Quelle: https://hydro-source-tec.de/
Vorhabenbezogener Bebauungsplan vorgesehen
Die Gemeinde schlägt hierfür die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans vor. Dieser kann das konkrete Projekt einschließlich eines Vorhaben- und Erschließungsplans sowie eines Durchführungsvertrags verbindlich festlegen.
Damit können unter anderem die zulässige Nutzung, die Gebäudehöhen, die einzelnen Bauabschnitte, die technischen Anlagen, die Freiflächen sowie die Verkehrs- und Erschließungssituation konkret geregelt werden. Zugleich erhält die Vorhabenträgerin eine klare und auf das Projekt zugeschnittene planerische Grundlage.
Die Bauleitplanung ist aus Sicht der Gemeinde kein unnötiger Umweg, sondern der sachgerechte Weg, um ein Vorhaben dieser Größenordnung umfassend zu bewerten und gegebenenfalls zu ermöglichen. Die Dauer eines solchen Verfahrens hängt dabei maßgeblich von der Qualität und Vollständigkeit der durch die Vorhabenträgerin vorzulegenden Unterlagen ab.
Zahlreiche Fragen sind noch offen
Im weiteren Verfahren müssen belastbare Angaben und Gutachten vorgelegt werden. Zu klären sind unter anderem:
- Welche Stoffe werden in welchen Mengen angeliefert und verarbeitet?
- Handelt es sich um Abfälle, Nebenprodukte, Sekundärrohstoffe oder aufbereitete Betriebsmittel?
- Welche Produkte sollen in welchen Mengen hergestellt werden?
- Wer wird künftig Betreiber der Anlage und trägt die Verantwortung für Betrieb, Sicherheit und Stilllegung?
- Welche Auswirkungen sind hinsichtlich Lärm, Geruch, Luftschadstoffen, Wasser, Boden und möglicher Störfälle zu erwarten?
- Wie werden Prozesswasser, Niederschlagswasser, Löschwasser und feste Reststoffe behandelt?
- Ist die Technologie am vorgesehenen Standort technisch sicher und in der geplanten Größenordnung umsetzbar?
Auch das von der Lizenzgeberin vorgelegte Positions- und Informationspapier weist darauf hin, dass hierzu noch zahlreiche Fachgutachten und Nachweise erstellt werden müssen. Erwartet werden unter anderem Untersuchungen zum Immissionsschutz, Verkehr, Brand- und Explosionsschutz, Boden- und Gewässerschutz, Natur- und Artenschutz sowie eine vollständige Stoffstrom-, Energie- und CO2-Bilanz.
Verkehrliche Erschließung von zentraler Bedeutung
Besondere Bedeutung hat die Frage der Verkehrsführung. In den bisher vorliegenden Unterlagen finden sich unterschiedliche Angaben zum erwarteten Verkehrsaufkommen. Genannt werden unter anderem bis zu zwölf Lkw für die Anlieferung und bis zu 15 Tanklastzüge für den Abtransport pro Arbeitstag. Diese Angaben müssen im weiteren Verfahren eindeutig geklärt und durch ein belastbares Verkehrsgutachten abgesichert werden.
Hinsichtlich der Verkehrswege muss sichergestellt werden, dass die Ortslage Großenlüder und sensible Bereiche nicht zusätzlich belastet werden. Eine mögliche direkte Anbindung an eine Bundesstraße ist bislang lediglich ein Prüfungsansatz. Technische, rechtliche und eigentumsrechtliche Fragen sind noch offen.
Öffentlichkeit wird beteiligt
Die Gemeinde wird die Öffentlichkeit im weiteren Bauleitplanverfahren frühzeitig informieren und beteiligen. Darüber hinaus hat die Gemeindevertretung beschlossen, eine öffentliche Informationsveranstaltung gemeinsam mit der Vorhabenträgerin zu organisieren und durchzuführen.
Eine solche Veranstaltung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Vorhabenträgerin beabsichtigt, das Projekt am Standort Großenlüder auf der Grundlage des beschlossenen und rechtlich erforderlichen Verfahrens weiterzuverfolgen. Die Gemeinde wird die weiteren Verfahrensschritte und Termine nach entsprechender Abstimmung rechtzeitig bekannt geben.
Erst wenn die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen und die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Belangen der Bevölkerung, der Umwelt, des Verkehrs und der Sicherheit nachgewiesen ist, kann über eine Weiterführung des Verfahrens bis hin zu einem möglichen Satzungsbeschluss beraten werden. Der Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung nimmt diese Entscheidung nicht vorweg.
„Wir sind offen für Innovation und eine Weiterentwicklung des Standorts“, so Bürgermeister Florian Fritzsch. „Ob und in welchem Umfang das Vorhaben verwirklicht werden kann, wird sich erst nach einer vollständigen und unabhängigen Prüfung aller maßgeblichen Belange zeigen.“
Info-Box
„In der Produktionshalle sollen aufbereitete, zertifizierte Sekundärrohstoffe (Nebenprodukte) angeliefert und unter Zugabe von Additiven zu einem Betriebsmittel verarbeitet werden. Dieses Betriebsmittel wird in die Prozesshalle überführt. Dort sind zwei Prozesslinien der EMISSION CO2NTROLTM-Technologie vorgesehen:
Linie 1: Nutzung von Abgasströmen von Emittenten. Das enthaltene Kohlendioxid wird im Betriebsmittel chemisch-physikalisch behandelt und gebunden. Dabei entsteht Karbonisat.
- Linie 2: Das Karbonisat wird im Rahmen einer erweiterten Gassynthese mit gekoppelter Polymerisation und anschließender Vakuumdestillation zur Herstellung von Kraftstoffen für kritische Infrastruktur weiterverarbeitet.“*
(*Auszug aus dem Positions- und Informationspapier zur „Modernisierung und Erweiterung der Biogasanlage Großenlüder“)

Quelle: https://hydro-source-tec.de/
